Leihgeräte für Lehrkräfte in kreiseigenen Schulen
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 27.01.2021 ist die Zusatzvereinbarung „Leihgeräte für Lehrkräfte“ zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 in Kraft getreten. Für Rheinland-Pfalz wurde näheres in der kürzlich veröffentlichten Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung vom 22.07.2021 geregelt.
Inhalt der Förderrichtlinie ist die Ausstattung aller hauptamtlichen Lehrkräfte mit mobilen Endgeräten. Nicht von hauptamtlichen Lehrkräften abgerufene Geräte können auch Lehrkräften in anderen Beschäftigungsverhältnissen zur Verfügung gestellt werden. Ein Anspruch der Lehrkräfte auf die Leihe eines Gerätes besteht nicht. Die Schulträger verleihen die Geräte im Rahmen der Verfügbarkeit.
Seitens des Schulträgers ist die Beschaffung des folgenden mobilen Endgerätes vorgesehen:
Dies entspricht der vorgesehenen Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler. Andere Geräte werden seitens des Schulträgers nicht beschafft.
Die Geräte werden dabei so eingerichtet, dass diese sowohl im häuslichen Umfeld als auch in den pädagogischen Netzwerken der Schulen in geeignetem Umfang sicher genutzt werden können.
Alle Geräte enthalten ein Basis-Softwarepaket. Die Kosten für darüber hinausgehende Softwarepakete werden vom Schulträger nicht übernommen.
Eine Versicherung für die Geräte besteht nicht. Ebenso werden keine Ersatzgeräte zur Verfügung gestellt. Die Lehrkräfte haften ab Übergabe des Leihgerätes für jeden Schaden an dem Leihgerät.
Dieses Angebot betrifft folgende Schulen in Trägerschaft des Eifelkreises Bitburg-Prüm:
- Otto-Hahn-Realschule plus Bitburg
- Grund- und Realschule plus Neuerburg
- Kaiser-Lothar-Realschule plus Prüm
- Realschule plus Bleialf
- Franziskus Grund- und Realschule plus Irrel
- Willibrord-Gymnasium Bitburg
- Regino-Gymnasium Prüm
- Maximin-Schule Bitburg
- Astrid-Lindgren-Schule Prüm
- Martin-Schule Bitburg
- Theobald-Simon-Schule Berufsbildende Schule Bitburg
- Berufsbildende Schule Prüm
Alle interessierten Lehrkräfte der v. g. Schulen werden gebeten, sich über nachfolgenden Link mit allen erforderlichen persönlichen Daten zu registrieren:
Basierend auf den Informationen werden anschließend Nutzungsvereinbarungen vorbereitet und Ihnen zwecks Unterzeichnung postalisch übermittelt. Der unterzeichnete Vertrag ist anschließend entweder im Sekretariat der jeweiligen Schule abzugeben oder auf dem Postweg an die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm zu übermitteln.
Die vorgesehene Nutzungsvereinbarung ist im Entwurf über den nachfolgenden Link einsehbar:
> Musterleihvertrag <
Nach Vorliegen des gegengezeichneten Vertrages werden wir das Gerät umgehend bestellen. Sobald das Gerät zur Abholung bereitsteht, erhalten Sie eine automatisierte Mitteilung. Zur Abholung bitten wir anschließend um Terminbuchung über den in vorgenannter Mitteilung aufgeführten Link. Bei Abholung ist ein gültiges Ausweisdokument vorzuweisen.
Für etwaige Fragen können Sie sich gerne jederzeit über nachfolgende E-Mail-Adresse an uns wenden:
ipadausleihe@kreis.bitburg-pruem.de
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Kruppert
Landrat
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, 23.08.2021