Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler mit mobilen Endgeräten
Sehr geehrte Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
der Kreistag des Eifelkreises Bitburg-Prüm hat in seiner Sitzung am 22.06.2020 die Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler an Schulen in Trägerschaft des Eifelkreises Bitburg-Prüm mit mobilen Endgeräten beschlossen. Dieses Angebot betrifft folgende Schulen in Trägerschaft des Eifelkreises Bitburg-Prüm:
- Otto-Hahn-Realschule plus Bitburg
- Grund- und Realschule plus Neuerburg
- Kaiser-Lothar-Realschule plus Prüm
- Realschule plus Bleialf
- Franziskus Grund- und Realschule plus Irrel
- St. Willibrord-Gymnasium Bitburg
- Regino-Gymnasium Prüm
- Maximin-Schule Bitburg
- Astrid-Lindgren-Schule Prüm
- St. Martin-Schule Bitburg
- Theobald-Simon-Schule Berufsbildende Schule Bitburg
- Berufsbildende Schule Prüm
Die vollständige Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler soll spätestens zum Schuljahresbeginn 2022 / 2023 (Sommer 2022) abgeschlossen sein. Erste Geräte wurden bereits ausgehändigt. Die weitere Ausstattung soll sukzessive bis zum Sommer 2022 erfolgen.
Bei den mobilen Endgeräten handelt es sich um ein iPad ab der 8. Generation mit mindestens 64 GB Speicher, einer robusten Hülle und einem digitalen Stift:
Die Geräte werden in Abstimmung mit der jeweiligen Schule mit einigen vorinstallierten Apps für den Schulgebrauch zur Verfügung gestellt. Gemeinsames Ziel des Schulträgers und der jeweiligen Schule ist es, sukzessive und kontinuierlich auf digitale Lehr- und Lernmittel umzustellen.
Für die Nutzung der Geräte wird ein Entgelt in Höhe von
monatlich 10,00 Euro (inkl. dem derzeit gültigen Umsatzsteuersatz in Höhe von 19%)
(120 Euro jährlich)
erhoben.
Schülerinnen und Schüler, die nach der Landesverordnung an der unentgeltlichen Leihe von Lernmitteln (Lernmittelfreiheit) in Rheinland-Pfalz teilnehmen, sind von der Entgeltpflicht ausgenommen.
Damit wir einen möglichst umfänglichen Überblick über den voraussichtlichen Beschaffungsbedarf erhalten, werden alle interessierten Schülerinnen und Schüler gebeten, sich über nachfolgenden Link mit allen erforderlichen persönlichen Daten zu registrieren:
Basierend auf diesen Informationen werden anschließend Nutzungsvereinbarungen vorbereitet und Ihnen zwecks Unterzeichnung postalisch übermittelt. Der unterzeichnete Vertrag ist anschließend entweder im Sekretariat der jeweiligen Schule abzugeben oder auf dem Postweg an die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm zu übermitteln. Nachfolgend die vorgesehene Nutzungsvereinbarung (pdf) im Entwurf.
Sobald das Gerät zur Abholung bereit ist, erhalten Sie eine automatisierte schriftliche Mitteilung. Zur Abholung bitten wir um Terminbuchung über den in vorgenannter Mitteilung aufgeführten Link. Bei Abholung ist ein gültiges Ausweisdokument vorzuweisen.
Ziel aller o.g. Schulen und des Schulträgers ist es, ab dem Schuljahr 2022 / 2023 (ab Sommer 2022) das obige mobile Endgerät als Lehr- und Unterrichtsmittel im Rahmen der Schulbuchliste zu fordern. Schülerinnen und Schüler an diesen Schulen müssen dann zwingend über ein solches mobiles Endgerät verfügen.
Sofern Schülerinnen und Schüler von diesem Angebot keinen Gebrauch machen wollen und ein möglicherweise bereits vorhandenes Endgerät einsetzen möchten, ist dies selbstverständlich möglich. Die zuvor geschilderte und voraussichtlich ab dem Schuljahr 2022/2023 gegebene Verpflichtung kann durch dieses Angebot des Landkreises als Schulträger oder durch private Endgeräte sichergestellt werden. Wir müssen allerdings darauf hinweisen, dass für private Endgeräte seitens des Schulträgers kein IT-Support und keine zentrale Verwaltung (Standard-Apps, etc.) übernommen werden kann.
Bei etwaigen Fragen können Sie sich über nachfolgende E-Mail-Adresse gerne an uns wenden:
ipadausleihe@kreis.bitburg-pruem.de
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Kruppert
Landrat