BÜRGERSERVICE

Infos rund um die Kreisverwaltung

Tierhaltung – Aquakulturbetrieb

  • Leistungsbeschreibung

    Nach der Fischseuchenverordnung bedarf, wer in einem Aquakulturbetrieb oder einem Verarbeitungsbetrieb, in dem Fische aus Aquakultur getötet werden oder in einem Weichtierzuchtgebiet gelegenen Versand- oder Reinigungszentrum Fische hält, verbringt oder abgibt oder tote Fische oder Teile davon verbringt, abgibt oder verwertet, der Genehmigung durch die zuständige Behörde.

    In allen anderen Fällen ist die Haltung von Fischen im Aquakulturbetrieb (Teich) hier anzuzeigen.