BÜRGERSERVICE

Infos rund um die Kreisverwaltung

Tierhaltung – Geflügel

  • Leistungsbeschreibung

    Unter Geflügel sind Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Laufvögel wie Emus, Strauße, Nandus zu fassen.

    Im Rahmen der Geflügelhaltung ist ein Bestandsverzeichnis zu führen, welches über die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren ist. Auf Verlangen der Amtstierärzte ist das Verzeichnis vorzulegen.

    Seit dem 01.01.2025 unterliegen Geflügelhalter/-innen einer gesetzlichen Melde- und Beitragspflicht bei der Tierseuchenkasse. Weitergehende Informationen finden Sie diesbezüglich unter Geflügelkasse.