Tierhaltung – Schweine
Leistungsbeschreibung
Neben der im Rahmen der Anzeige der Tierhaltung von Schweinen vergebenen Registriernummer, erhält jeder Betrieb nach der Anmeldung automatisch eine Zugangs-PIN für das deutschlandweit zentral eingesetzte Tierdatenerfassungssystem „Herkunfts- und Informationssystem Tier“ (kurz HI-Tier). In diesem Programm sind vom Tierhalter alle Bestandsveränderungen in Form von Zugangs- und Abgangsmeldungen entsprechend der Viehverkehrs-Verordnung zu erfassen.
Darüber hinaus ist ein Bestandsregister zu führen sowie jährlich zum 01.01 ein Stichtagsmeldung in der HIT-Datenbank zu veranlassen. Diesbezüglich besteht auch die Möglichkeit einer Meldung mittels Postkarte an den Landeskontrollverband Rheinland-Pfalz Saar e.V. in Bad Kreuznach.
Die Schweine eines Bestandes sind mittels Ohrmarke zu kennzeichnen.
Im Falle einer Abgabe bzw. Verkauf von Schweinen sind entsprechende Begleitpapiere mitzuführen.
In Schweinehaltungsbetrieben mit mehr als 20 Tieren sind halbjährlich tierärztliche Bestandsbetreuungen vorzunehmen. Entsprechende Nachweise sind der zuständigen Veterinärbehörde zeitnah vorzulegen.
Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit der Freiland-/Auslaufhaltung von Schweinen, im Rahmen derer weitere gesetzliche Vorgaben zwingend einzuhalten sind. Weitergehende Informationen können Sie dem Merkblatt „Schweinehaltung im Freien“ entnehmen. Die Freiland-/Auslaufhaltung ist vor Beginn dem zuständigen Veterinäramt anzuzeigen.
Für weitergehende Informationen steht Ihnen das Veterinäramt gerne zur Verfügung.