Tierhaltung – Allgemein, Meldepflicht
Leistungsbeschreibung
Zum Schutz vor der Verschleppung von Tierseuchen ist jeder Tierhalter verpflichtet, die Haltung von Nutztieren der zuständigen Veterinärbehörde zu melden. Die Meldepflicht gilt selbst dann, wenn die Tiere auch nur zu Hobbyzwecken oder in geringer Stückzahl gehalten werden.
Als Nutztiere gelten grundsätzlich- Rinder
- Schweine (auch Minipigs)
- Schafe, Ziegen
- Einhufer (Pferd, Esel, Maultier, Maulesel, Zebra, Zebroide)
- Geflügel (Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Laufvögel wie Emu, Strauß, Nandu)
- Gehegewild (Damwild, Rotwild, Muffelwild, Rehwild)
- Kameliden (Kamel, Dromedar, Alpaka, Lama, Vikunja, Guanako)
- andere Klauentiere
- Fische (Aquakulturbetriebe und Angelteiche mit z.B. Forellen, Karpfen, Hechten, Schleien, Goldfischen, Aalen, Neunaugen, Zehnfußkrebsen, Weichtieren (diese Aufzählung ist nicht abschließend)
- Bienen und Hummeln
Nach erfolgter Anzeige erhält jede Tierhaltung (Betrieb) eine zwölfstellige Registriernummer. Kosten sind mit der Meldung einer Tierhaltung grundsätzlich nicht verbunden.
Je nach Haltung der obigen Nutztiere ergeben sich weitergehende gesetzliche Verpflichtungen, die Sie unter der jeweiligen Tierart nachlesen können. Im Falle der Haltung der Tierarten Rind, Schwein, Schaf, Ziege und Pferd, die im „Herkunfts- und Informationssystem Tier“ (kurz HI-Tier) verwaltet werden, erhält jeder Betrieb nach der Anmeldung automatisch eine Zugangs-PIN für das vorstehende Tierdatenerfassungssystem.
Für weitergehende Informationen steht Ihnen das Veterinäramt aber auch gerne zur Verfügung.