Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie erhalten für Ihr Kind den Unterhaltsvorschuss, wenn Sie es in Ihrem Haushalt ohne einen anderen Elternteil erziehen, gegen den das Kind einen Anspruch auf Unterhalt hat. Dieser Unterhalt wird jedoch vom anderen Elternteil beziehungsweise der zu Unterhaltszahlungen verpflichteten Person nicht, unvollständig oder unregelmäßig gezahlt.
Auch für Kinder mit einem verstorbenen Elternteil kann ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bestehen, wenn keine oder nicht ausreichende Waisenbezüge gezahlt werden.
Der Lebensmittelpunkt des Kindes muss dabei eindeutig in Ihrem Haushalt liegen. Bei der Durchführung des Wechselmodells besteht somit kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Sie dürfen keinen neuen Partner beziehungsweise keine neue Partnerin geheiratet haben.
Wenn die Bezugsvoraussetzungen vorliegen, wird Ihnen der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes gezahlt. Die Begrenzung der Bezugsdauer, von maximal 72 Monaten, wurde aufgehoben.
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses errechnet sich aus der Höhe der jeweiligen Mindestunterhaltssätze abzüglich Kindergeldanteile und gegebenenfalls abzüglich bereits fließender Unterhaltszahlungen oder Waisenbezüge.
Ab dem 01.01.2024 gelten folgende Beträge:
- für Kinder bis zu 5 Jahren 230,00 EUR pro Monat
- für Kinder von 6 bis 11 Jahren 301,00 EUR pro Monat
- für Kinder von 12 bis 17 Jahren 395,00 EUR pro Monat
Damit wird gewährleistet, dass im Bedarfsfall lückenlos alle Kinder Unterhaltsvorschuss erhalten. Zugleich wird für die Haushalte, die nicht hilfebedürftig sind, beziehungsweise durch eigene Erwerbseinkünfte unabhängig von Grundsicherungsleistungen werden könnten, ein wichtiger Anreiz geschaffen, den eigenen Lebensunterhalt zu sichern.
Der Unterhaltsvorschuss wird immer zum Beginn eines Kalendermonats ausgezahlt und kann für 1 Monat rückwirkend beantragt werden.Teaser
Sie sind alleinerziehend und erhalten vom anderen Elternteil keinen oder nur teilweise Unterhalt? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Unterhaltsvorschuss beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm- Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
- Geburtsurkunde des Kindes (Kopie)
- Personalausweis des alleinerziehenden Elternteils (Kopie)
- Unterhaltstitel (Urkunde, Beschluss, Vergleich)
- Vaterschaftsanerkenntnis (Urkunde, Beschluss)
- bei Ausländerinnen und Ausländern: Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltserlaub-nis)
- Nachweise über das Einkommen des Kindes, wie z. B. über Unterhaltszahlungen, Rentenbe-scheide, Ausbildungsentgelt
- Sachstandsbericht der anwaltlichen Vertretung
- Scheidungsurteil
- Aufenthaltsbescheinigung für jedes Kind und den allein erziehenden Elternteil (kostenfrei erhältlich in den Bürgerbüros), sofern eine Auskunftssperre eingerichtet wurde
Für Kinder ab dem 12. Lebensjahr werden außerdem folgende Unterlagen benötigt:
- ggfs. ALG II Bescheid mit der aktuellen Leistungsberechnung (Kopie)
Für Kinder ab dem 15. Lebensjahr werden weiterhin folgende Unterlagen benötigt:
- Schulbescheinigung
- Falls keine allgemeinbildende Schule besucht wird, Nachweis über Einkünfte aus zumutbarer Arbeit (Ausbildungsvergütung, Ausbildungsvertrag, sonstige Arbeit) oder Einkünfte aus Vermögen, Vermietung oder Verpachtung
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Unterhaltsvorschuss kann für 1 Monat rückwirkend bewilligt werden, wenn die Voraussetzungen zu dem Zeitpunkt bereits erfüllt waren.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare