Baugenehmigung / Bauantrag
Leistungsbeschreibung
Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen (z. B. Gebäude) bedürfen der Baugenehmigung. Dies gilt jedoch nur, soweit in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz nicht etwas anderes bestimmt ist wie im Katalog der baugenehmigungsfreien Vorhaben, im Freistellungsverfahren sowie der Bauaufsicht nicht unterliegende Vorhaben.
Eine Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Vorhaben keine baurechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung (Bauantrag) ist bei der Gemeindeverwaltung bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.
Welche Bauunterlagen mit dem Bauantrag vorgelegt werden müssen, ergibt sich insbesondere aus der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung. Der Bauantrag und die Bauunterlagen müssen von der Bauherrin oder dem Bauherrn sowie der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bei Anträgen zu Gebäuden bauvorlageberechtigt sind.
Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt vier Jahre. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden. Der Antrag muss vor Fristablauf eingegangen sein.
Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-PrümHinweis bei Abriss, Umbau und Sanierung:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass § 24 Abs. 3 Landesnaturschutzgesetz bei Bau-, Sanierungs- oder Abrissmaßnahmen zu beachten ist. D. h., bei Bau-, Sanierungs- oder Abrissmaßnahmen sind artenschutzrechtliche Belange gemäß § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz zu beachten. Die baulichen Anlagen, bei denen erwartet werden kann, dass sie als Fortpflanzungs- oder Ruhestätten für besonders geschützte Tierarten dienen, sind entsprechend auf das Vorkommen geschützter Arten zu untersuchen. Dies ist gerade bei (älteren) Gemäuern und Gebäuden im Außenbereich der Fall. Bei festgestellten Vorkommen, ist frühzeitig vor Beginn der Bau-, Sanierungs- oder Abrissmaßnahmen die untere Naturschutzbehörde zur Besprechung der weiteren Vorgehensweise zu kontaktieren.
Detailliertere Ausführungen sind der untenstehenden PDF-Datei (Informationsblatt) zu entnehmen.
Die untere Naturschutzbehörde steht für Rückfragen zur Verfügung.Welche Gebühren fallen an?
Für die Erteilung der Baugenehmigung fallen Gebühren an, deren Höhe sich im Wesentlichen nach der Art des genehmigten Vorhabens bestimmt. Diese Gebühren werden nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben.
Rechtsgrundlage
- § 62 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- § 67 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- § 84 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
- Landesverordnung über Bauunterlagen und die Bautechnische Prüfung
- Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis)
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-PrümBauantragsformulare
Formulare, die für die Stellung eines Bauantrages erforderlich sind, können über
- den örtlichen Handel bezogen werden oder
- aus dem Internet beim Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz (Bauministerium) geladen werden.
Unterlagen zum Bauantrag (mindestens drei- bis vierfach)
- Übersichtslageplan
- Amtlicher Lageplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung und Berechnungen
- Entwässerungsunterlagen (Grundstücksentwässerung)
- Ggfls. landespflegerischer Nachweis (Freiflächengestaltungsplan)
- Statistischer Erhebungsbogen
- Betriebsbeschreibung
- Befreiungs- oder Abweichungsantrag