BÜRGERSERVICE

Infos rund um die Kreisverwaltung

Badegewässerqualität

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Alle ausgewiesenen EU Badegewässer werden regelmäßig von den zuständigen Behörden der Gesundheits- und Wasserwirtschaftsverwaltung untersucht. Die Badesaison in Rheinland-Pfalz dauert vom 1. Juni bis 31. August eines jeden Jahres.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

    Überwachung der Oberflächengewässer Sauer, Our, Enz, Nims, Kyll und Prüm

    Die Beschaffenheit von Trinkwasser sowie von Schwimm- und Badebeckenwasser unterliegt der Überwachung durch das Gesundheitsamt auf Grund des Infektionsschutzgesetzes.

    Durch Entnahme von sowohl mikrobiologischen als auch chemisch-physikalischen Wasserproben wird sichergestellt, dass eine Schädigung der menschlichen Gesundheit durch Krankheitserreger weitestgehend ausgeschlossen wird.

    Entsprechend der rheinland-pfälzischen Badewasserqualitätsverordnung überprüfen wir regelmäßig und saisonal bedingt die Bade- und Oberflächengewässer in unserem Zuständigkeitsbereich.

    Dabei wird insbesondere auf die mikrobiologischen Parameter geachtet. Die Proben werden z. B. auf das Vorliegen von Escherichia coli und Enterokokken untersucht und die Einhaltung der Richt- und Grenzwerte überprüft.

    An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass die Oberflächengewässer Sauer, Our, Enz, Nims und Kyll keine offiziell ausgewiesenen Badegewässer sind.

    Die Untersuchungsergebnisse der mikrobiologischen Untersuchungen können Sie beim Gesundheitsamt erfragen.

    Freibäder, Hallenbäder und Hotelbäder

    In Ausführung der DIN 19643, Teil I (Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser) führen wir regelmäßige Kontrollen in den Frei-, Hallen- und Hotelbädern im Kreisgebiet durch. Die Freibäder werden regelmäßig zur Badesaison überwacht. Hallenbäder sowie gewerblich betriebene Hotel-, Fitness- und Freizeitstudios mit Bädern werden ebenfalls Kontrollen unterzogen, denen die Vorschriften der hygienischen Überwachung über den technischen Stand der Aufbereitungsanlagen für die Bäder, sowie der mikrobiologischen Badewasseruntersuchungen zugrunde liegen.

    Die Betreiber von öffentlichen Schwimmbädern sind verpflichtet, die Kontrollen ihres Bades im Betriebstagebuch zu protokollieren. Bei der Überprüfung wird großer Wert darauf gelegt, dass die chemischen Parameter, wie z. B. des Chlorgehaltes, nicht überschritten werden.

  • Teaser

    Sie finden die Wasserqualität an einem bestimmten Badegewässer nicht badetauglich? Dann wenden Sie sich an die zuständige Stelle, damit diese die Badewasserqualität überprüft.

  • Verfahrensablauf

    Die Bewertung der Badegewässerqualität erfolgt für jedes Badegewässer nach dem Ende jeder Badesaison. Die Proben werden jedoch bereits zur Badesaison genommen. Ein Badegewässer kann nachfolgend bewertet werden

    • ausgezeichnet
    • gut
    • ausreichend
    • mangelhaft.

    Wird ein Badegewässer in fünf aufeinander folgenden Jahren als „mangelhaft“ eingestuft, so wird auf Dauer das Baden verboten oder auf Dauer vom Baden abgeraten.

  • Rechtsgrundlage