BÜRGERSERVICE

Infos rund um die Kreisverwaltung

Einbürgerung beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Ausländerinnen und Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

    • Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsrecht als Unions- oder Schweizerbürgerinnen bzw. -bürger,
    • mindestens acht Jahre Inlandsaufenthalt,
    • Unterhaltsfähigkeit,
    • ausreichende Deutschkenntnisse,
    • staatsbürgerliches Grundwissen,
    • keine Mehrstaatigkeit,
    • nicht bestraft,
    • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes, keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung.
    Für besondere Fallkonstellationen gibt es besondere Einbürgerungsgrundlagen. Über diese Besonderheiten und Ausnahmen von den Regelvoraussetzungen beraten die Einbürgerungsbehörden.  

    Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen erhalten Sie unter

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Regelgebühr für eine Einbürgerung liegt bei 255,00 Euro, für mit einzubürgernde minderjährige Kinder bei 51,00 Euro.

    Mit Antragstellung werden Gebühren erhoben.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Einbürgerungsinteressierte, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können selbst einen Einbürgerungsantrag stellen. Für jüngere Personen müssen die gesetzlichen Vertreter die Einbürgerung beantragen; das sind in der Regel die Eltern.

  • Rechtsgrundlage

    Die Einbürgerungsvoraussetzungen, das Verfahren und die Gebühren sind im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt. Für Staatenlose und heimatlose Ausländer gibt es weitere spezielle Vorschriften.

    Bundesrechtlich geregelt ist auch der Einbürgerungstest in der Einbürgerungstestverordnung.

  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

    Die Einbürgerungsbehörden halten Antragsformulare bereit. Dort wird auch geklärt, welche Unterlagen Sie dem Antrag beifügen müssen. Sie sparen damit Zeit und unnötige Rückfragen.    


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

Zuständige Behörden für die Einbürgerungen sind die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte. Die Einbürgerungsbehörden beraten gebührenfrei und unverbindlich. Die Beratungsmöglichkeit besteht unabhängig von einer Antragstellung.


Im Eifelkreis Bitburg-Prüm können Anträge nur bei der Kreisverwaltung - nach vorheriger Terminvereinbarung - abgegeben werden.

Die Zuständigkeit für die Einbürgerung bestimmt sich nach Ihrem Nachnamen: 

Frau Roßler: A - I        (06561-15-1230)

Frau Niehl: J - R         (06561-15-1080)

Frau Zeimentz: S -Z  (06561-15-1240)

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende