BÜRGERSERVICE

Infos rund um die Kreisverwaltung

Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass Wohnungen oder sonstige Räume im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes abgeschlossen sind. Sie ist (neben dem Aufteilungsplan) für die Eintragung der Eigentumsanteile in das Grundbuch erforderlich.

  • Teaser

    Sie wollen Eigentumsanteile in das Grundbuch eintragen lassen? Dann benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Bauzeichnung (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) in mindestens zweifacher Ausfertigung (mindestens im Maßstab 1:100), die insbesondere ersichtlich macht, wie Gemeinschafts- und Sondereigentum zueinander liegen und voneinander abgegrenzt sind, und dass die Wohnungen oder die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Dabei sind alle zu demselben Wohnungseigentum etc. gehörenden Einzelräume in der Bauzeichnung mit der jeweils gleichen Nummer zu versehen.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

    Der Antrag soll enthalten:

    • die genaue Grundstücksbezeichnung mit Angabe von Gemarkungen, Flur und Flurstück auf einem aktuellem Lageplan (Maßstab 1:1000)
    • Grundrisszeichnung
    • Ansichtszeichnung
    • Gebäudeschnitte aller auf dem Flurstück befindlicher Gebäude.
    • Bezeichnung der Wohnungen, der nicht Wohnzwecken dienenden und gewerbsmäßig genutzten Räume sowie die Durchnummerierung aller zu einer Wohnung gehörenden Räume mit arabischen Zahlen in den Plänen
    • Die Planunterlagen sind mindestens in zweifacher Ausfertigung vorzulegen
    • Die Planunterlagen sind maximal in DIN A3 einzureichen
    • Wohnflächenberechnung
    • amtlicher Lageplan mit Eintragung allen auf dem Flurstück befindlichen Gebäuden
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Keine.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm


VG Arzfeld und Prüm: Robert Ewertz

VG Bitburger Land und Südeifel: Manuel Weis

Stadt Bitburg und VG Speicher: Elena Hüllen


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende