BÜRGERSERVICE

Infos rund um die Kreisverwaltung

Tierseuchen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Als privater oder gewerblicher Tierhalter sind Sie verpflichtet, bestimmte Tierseuchen anzuzeigen. Eine Auflistung der anzeigepflichtigen Tierseuchen finden Sie auf der Übersichtsseite zum Thema "Tierseuchen" des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Anzeigepflichtig ist jedoch nicht nur der Ausbruch (also die Feststellung der Seuche durch einen Tierarzt), sondern bereits der bloße Verdacht auf einen Ausbruch.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

    Im Bereich des Eifelkreises Bitburg-Prüm, in dem sich mehr als 20 % aller landwirtschaftlichen Betriebe mit zusammen mehr als 25 % des gesamten Viehbestandes des Landes Rheinland-Pfalz befinden, kommt dem Aufgabengebiet der Tierseuchenbekämpfung eine besondere Bedeutung zu. Diese Situation wird dadurch verstärkt, dass der Eifelkreis Bitburg-Prüm an zwei europäische Nachbarländer, nämlich Belgien und Luxemburg angrenzt.

    Zweck der Tierseuchenbekämpfung ist in erster Linie der Schutz von Tieren vor infektiösen Seuchen (z. B. Schweinepest, Maul- und Klauenseuche -MKS-). Neben den landwirtschaftlichen Nutztieren und den Haustieren erstreckt sich die Seuchenbekämpfung auch auf die frei lebenden (Wild-) Tiere (Tollwut, Wildschweinepest) sowie Zootiere und Süßwasserfische. Neben dem Schutz der Tiere kommt hierbei auch dem Schutz des Menschen vor übertragbaren Seuchen (z. B. TBC, Tollwut, Salmenollosen, Psittakose, Brucellose) eine besondere Rolle zu. Laufende Überwachungstätigkeiten sichern die Seuchenfreiheit und helfen mit, einen möglichen hohen volkswirtschaftlichen Schaden zu vermeiden. Auch die Überwachung des Tierhandels einschließlich der innergemeinschaftlichen Verbringungen und Ausfuhren und der Tierausstellungen, wie z. B. in der Auktionshalle in Bitburg, gehören zu dem vielfältigen Aufgabengebiet der Tierseuchenbekämpfung.

    Für die Bekämpfung der Tierseuchen sind in Rheinland-Pfalz in erster Linie die Veterinärämter bei den Kreisverwaltungen zuständig.


    Allgemeine Links zu Tierseuchen sowie rechtliche Grundlagen des Bundes:

    Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

    Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten

    Amtstierärzte

    Vetline

    Vetion

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Nach dem Tiergesundheitsgesetz können für Verluste bei Vieh, die durch Tierseuchen entstanden sind, Entschädigungen von der Tierseuchenkasse gewährt werden. Voraussetzung dafür ist jedoch u.a, dass die Seuchenmeldung unverzüglich erstattet wurde und der Tierseuchenkasse mindestens jährlich die Anzahl der gehaltenen Nutztiere (Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Bienenvölker) gemeldet wird und der jährliche Beitrag bezahlt wurde.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

    Sie können den Tierseuchen-Newsletter unter folgenden Link abonnieren https://www.bitburg-pruem.de/cms/tierseuchen-newsletter.


An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie den Verdacht haben, dass eine Tierseuche ausgebrochen sein könnte, melden Sie dies unverzüglich telefonisch oder persönlich der zuständigen Veterinärbehörde. Dies ist die zuständige Kreisverwaltung, die auch für die in ihrem Gebiet liegenden kreisfreien Städte zuständig ist.

Folgende Angaben sind hierbei hilfreich:

  • Welche Seuche wird vermutet oder welche Symptome treten auf? 
  • Art, Anzahl und Standort der Tiere 
  • Besitzer der Tiere 
  • Wurden bereits Maßnahmen getroffen? Wenn ja, welche? 
  • Wurden Tiere gekauft oder verkauft? 

Außerdem müssen Sie sofort alle möglichen Maßnahmen treffen, um das Ausbreiten der Seuche zu verhindern (z. B. Tiere aufstallen, "verdächtige" Tiere von den anderen absondern, darauf achten, dass keine Tiere den Standort verlassen).

Nach der Anzeige wird der Verdacht von der zuständigen Veterinärbehörde untersucht. Handelt es sich tatsächlich um eine Tierseuche, werden die im Einzelfall notwendigen Gegenmaßnahmen (z. B. Quarantäne) getroffen.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende