BÜRGERSERVICE

Infos rund um die Kreisverwaltung

Vorlagebescheinigung zur Beantragung einer Ausfuhrgenehmigung geschützter Tier- und Pflanzenarten Erteilung


An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für innerhalb der europäischen Union erworbene und gehaltene Tier-, Pflanzen- und Holzarten (inklusive Produkte und Teile daraus) sind die Kreisverwaltungen und S Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte.

Werden geschützte Arten aus Ländern außerhalb der europäischen Union importiert oder in nicht zur europäischen Union gehörendes Ausland exportiert, wenden Sie sich bitte an das Bundesamt für Naturschutz (www.BfN.de), Konstantinstr. 110, 53179 Bonn.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende