Tierschutz leben
Leistungsbeschreibung
Tierschutz bedeutet, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Dazu steht jeder einzelne in der Verantwortung indem man:
- sich vor einer Tieranschaffung (Haus- oder Nutztier) überprüft, ob man den Bedürfnissen des jeweiligen Tieres gerecht werden kann,
- einen artgerechten Umgang sowie eine artgerechte Haltung pflegt
- die Tiere bedürfnisgerecht versorgt und ernährt
Die Veterinärbehörden führen risikoorientiert und anlassbezogen Kontrollen von Tierhaltungen durch. Dabei gehen sie Beschwerden und Anzeigen von tierschutzrechtlichen Verstößen nach - auch bei Privathaltungen.
Zu den Aufgaben der Veterinärbehörden gehört auch die Überwachung des Tierschutzes beim Transport oder der Schlachtung. Die zuständigen Behörden leiten im Bedarfsfall Bußgeldverfahren ein oder erteilen Haltern und Betreuern Auflagen, um Missstände zu beseitigen. Soweit der Verdacht auf ein Straftat besteht, wird der Vorgang an die Staatsanwaltschaft abgegeben.
Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-PrümDer Schutz der Umwelt ist untrennbar verbunden mit dem Schutz von Tieren und dem Schutz des Lebensraumes von Tieren. Jeder, der ein Tier hält oder betreut hat dieses entsprechend seiner Art und seinen Bedürfnissen zu ernähren, zu pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen. Alle Tierhalter sind gefordert, denn Tierschutz praktizieren heißt:
- Sich über die Bedürfnisse von Haustieren vor deren Anschaffung zu informieren
- Seine Haustiere so zu halten und zu behandeln, wie es Ihnen angemessen ist
- Auf ein Haustier zu verzichten, wenn eine optimale Haltung nicht möglich ist
- Die Möglichkeiten eines Tieres zur artgerechten Bewegung nicht so einzuschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden
Die gesetzlichen Grundlagen für den Tierschutz bildet das Tierschutzgesetz. Hinweise zur artgerechten Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere und zum Stallbau finden Sie hier. Informationen über Mindestanforderungen an die Haltung von Kleinvögeln, Papageien, Zierfischen, Wild in Gehegen und Pferden finden Sie hier. Seit September 2001 gelten höhere Anforderungen an die Haltung von Hunden. Diese sind in der Tierschutz-Hundeverordnung geregelt. Für die Überwachung der Einhaltung des Vorschriften des Tierschutzgesetzes ist das Veterinäramt der Kreisverwaltungen zuständig. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz sind für Laien oft schwer zu erkennen. Dennoch ist das Veterinäramt bei der Feststellung von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz auf die Hinweise von Bürgern angewiesen. Bei entsprechenden Hinweisen ist es wichtig, dass genau angegeben wird, wo sich das betreffende Tier befindet und wer Halter ist.
Rechtsgrundlage
- Tierschutzgesetz (TierSchG)
- Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV)
- Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV)
- Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV)
- Versuchstiermeldeverordnung (VersTierMeldV)
- Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutzV)
- Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV)
- Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Tierschutzrechts
Was sollte ich noch wissen?
Wichtige und hilfreiche Hinweise zur Haltung von Haustieren, bietet der Deutsche Tierschutzbund Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. in seinen Broschüren.