Internationalen Führerschein beantragen
- Zuständige Stelle
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Welche Gebühren fallen an?
- Welche Fristen muss ich beachten?
Leistungsbeschreibung
Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Zuständige Stelle
Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-PrümBei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Fahrerlaubnisbehörde unter
06561/15 -1212 oder fuehrerscheinstelle@bitburg-pruem.de
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
- Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
- gültiger Führerschein
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-PrümZusatz:
Für auf der Air Base stationierte Personen wird zusätzlich ein besonderes Antragsformular von der Air Base Verwaltung in Spangdahlem benötigt, auf der u.a. die amerikanischen Führerscheinklassen bestätigt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-PrümDie Gebühren für einen Internationalen Führerschein betragen 16,00 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-PrümDer Internationale Führerschein wird sofort ausgestellt. Er ist - bis auf Ausnahmen - auf die Dauer von drei Jahren befristet.
Rechtsgrundlage