BÜRGERSERVICE

Infos rund um die Kreisverwaltung

Internationalen Führerschein beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der  Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

  • Zuständige Stelle

    Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

    Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Fahrerlaubnisbehörde unter

    06561/15 -1212 oder fuehrerscheinstelle@bitburg-pruem.de


  • Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
    • Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
    • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
    • gültiger Führerschein
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

    Zusatz: 

    Für auf der Air Base stationierte Personen wird zusätzlich ein besonderes Antragsformular von der Air Base Verwaltung in Spangdahlem benötigt, auf der u.a. die amerikanischen Führerscheinklassen bestätigt werden.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

    Die Gebühren für einen Internationalen Führerschein betragen 16,00 Euro. 

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

    Der Internationale Führerschein wird sofort ausgestellt. Er ist - bis auf Ausnahmen - auf die Dauer von drei Jahren befristet.

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

Die Kreisverwaltung bietet ab sofort für die Führerscheinstelle die Online-Terminvergabe an.

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Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende