BÜRGERSERVICE

Infos rund um die Kreisverwaltung

Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen, können Sie diese nach Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist neu beantragen. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass die Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben sind.

    Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

    Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
    • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe 

    Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:

    • ärztliche Bescheinigung. Wenn eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangt wird, ist diese nicht notwendig.
    • augenärztliche Untersuchung
    • bei Klasse D1, D1E und D, DE zusätzlich Untersuchung besonderer Anforderungen

    Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:

    • Führungszeugnis (wird bei jeder Neuerteilung verlangt, nicht nur bei Busführerscheinen)
     
    Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

    Fälle, in denen die Behörde ein medizinisch-pychologisches Gutachten fordern muss bzw. kann:

    • bei Entzug wegen wiederholtem oder erheblichen Verstoß gegen verkehrsrechtliche Vorschriften bzw. Strafgesetze
    • bei wiederholtem Entzug
    • bei erstmaligem Entzug wegen einer Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 o/oo oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8mg/l oder mehr. Zur Aufarbeitung einer evtl. vorliegenden Alkoholproblematik sollte man sich frühzeitig mit einer Selbsthilfegruppe bzw. Beratungsstelle in Verbindung setzen
    • bei wiederholten Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss
    • bei Betäubungsmittel-Konsum
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.

  • Rechtsgrundlage