Kfz-Kennzeichen: umtauschen in Euro-Kennzeichen
Leistungsbeschreibung
Alte amtliche Kennzeichen, auf denen das blaue Euro-Feld (Sternenkranz und Erkennungsbuchstabe D) nicht vorhanden ist, können in ein Kennzeichen mit Euro-Feld umgetauscht werden. Eine Verpflichtung zum Umtausch besteht hingegen nicht.
Die bisherige Buchstaben- / Ziffernkombination kann beibehalten werden; daneben besteht die Möglichkeit eine neue Buchstaben- / Ziffernkombination zu wählen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Original der letzten Meldebescheinigung des Wohnortes; ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebestätigung
- eine Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt (der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind erforderlich
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war)
- bisherige Kennzeichenschilder zur Entstempelung
Welche Gebühren fallen an?
Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt Ihnen die zuständige Zulassungsbehörde. Außerdem fallen Kosten für die neuen Kennzeichenschilder an.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare