BÜRGERSERVICE

Infos rund um die Kreisverwaltung

Die Betreuung in einem Kindertagesheim beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Krisenhafte Lebenssituationen oder Familienprobleme können dazu führen, dass Kinder oder Jugendliche in einem Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform untergebracht werden (z.B. betreutes Einzelwohnen, Wohngruppe von mehreren Jugendlichen, Mutter-Kind-Wohngruppe).

    Heimerziehung oder Unterbringung in einer anderen betreuten Wohnform ist möglich:

    • als vorübergehende Maßnahme, nach der die Kinder oder Jugendlichen wieder in ihre Herkunftsfamilie zurückkommen
    • als vorübergehende Maßnahme, die die Kinder oder Jugendlichen auf die Unterbringung in einer Pflegefamilie vorbereitet
    • als dauerhafte Maßnahme, die die Kinder oder die Jugendlichen auf ein selbständiges Leben vorbereitet
    Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

    Heimerziehung

    Können Kinder oder Jugendliche nicht in ihrer Familie bleiben, sei es nur vorübergehend, so besteht die Möglichkeit einer Heimunterbringung oder sonstig betreuten Wohnform. Als Ziele formuliert das Gesetz entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand der Kinder/Jugendlichen und der Problemlage

    • Primär die Rückkehr in die Familie zu unterstützen,
    • die Erziehung in einer anderen Familie vorzubereiten,
    • eine auf längere Zeit an gelegte Lebensform zu bieten,
    • auf ein selbständiges Leben vorzubereiten.

    Im Rahmen eines gemeinsamen Hilfeplanes wird mit den Eltern und dem Kind eine passende Einrichtung gesucht, zudem werden die Zukunftsperspektiven ermittelt. In der Regel werden Eltern oder junge Erwachsene entsprechend ihres Einkommens zu den Kosten herangezogen.

  • Teaser

    Können Sie eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleisten? Dann haben Sie Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, die u.a. in Form von Heimerziehung möglich ist.

  • Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich als Sorgeberechtigte bitte an das zuständige Jugendamt. Es beurteilt Ihren Fall und entscheidet, ob die Unterbringung Ihres Kindes außerhalb der Familie eine geeignete Maßnahme ist. Es hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.

    Bewilligt es die Hilfe, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin ist festgelegt, wie die Hilfe gestaltet wird und wie lange sie erfolgen soll.

  • Zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt dem örtlichen Jugendamt.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Klären Sie bitte mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Sie müssen sich im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten an den Kosten der Heimerziehung beteiligen.

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie bei dem für Sie örtlich zuständigen Jugendamt.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende