Blindenhilfe beantragen
Leistungsbeschreibung
Blinde, ihnen gleichgestellte und stark sehbehinderte Menschen können eine von Einkommen und Vermögen abhängige Blindenhilfe erhalten.
Teaser
Sie sind blind oder sehen sehr schlecht? Dann können Sie die einkommensunabhängige Blindenhilfe beantragen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die Blindenhilfe beträgt ab dem 1. Juli 2023 für blinde Menschen nach Vollendung des 18. Lebensjahres 841,77 Euro und für blinde Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 421,61 Euro .
Für Zivilblinde mit gewöhnlichem Aufenthalt in Rheinland-Pfalz besteht ein Anspruch auf Landesblindengeld nach dem rheinland-pfälzischen Landesblindengeldgesetz.
Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-PrümAufstockend zum Landesblindengeld bzw. in Einrichtungen kann Blindenhilfe nach § 72 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) gewährt werden. Die Blindenhilfe ist jedoch im Gegensatz zum Landesblindengeld abhängig von Einkommen und Vermögen.
Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz sind vorrangig in Anspruch zu nehmen und werden daher auf die Blindenhilfe angerechnet. Ebenfalls angerechnet werden Leistungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI - Soziale Pflegeversicherung): Bei Pflegegrad 2 mit 50 % des Pflegegeldes des Pflegegrades 2 und bei Pflegegrad 3, 4 oder 5 mit jeweils 40 % des Pflegegeldes des Pflegegrades 3. Gleiches gilt für entsprechende Leistungen aus einer privaten Pflegeversicherung und nach beamtenrechtlichen Vorschriften. Pflegeleistungen des Pflegegrades 1 werden nicht auf die Blindenhilfe angerechnet Bei den in stationären Einrichtungen im Sinne des SGB XII bzw. SGB XI betreuten und gepflegten Leistungsberechtigten beläuft sich die Blindenhilfe auf jeweils die Hälfte der oben genannten Beträge. Die Blindenhilfe verändert sich entsprechend zu dem Zeitpunkt und in dem Umfang, wie sich der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung verändert.