Hinweisgeberschutzgesetz
Leistungsbeschreibung
Hinweisgeberschutzgesetz
Nach dem am 2. Juli 2023 in Kraft getretenen Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG) können sich natürliche Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben, an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen wenden und diese Verstöße unter dem in diesem Gesetz vorgegebenen Schutz melden oder offenlegen. Ziel des HinSchG ist es, Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber vor Benachteiligungen zu schützen und ihnen Rechtssicherheit zu geben. Dazu gehört auch der bestmögliche Schutz ihrer Identität.
Gemeinsame Interne Meldestelle gem. § 12 Abs. 1 HinSchG für den Geschäftsbereich der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm:
Herr Michael Heinz
Telefon: 06561/15-1370
Mail: heinz.michael@bitburg-pruem.deRechtsgrundlage