BÜRGERSERVICE

Infos rund um die Kreisverwaltung

Ein Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wiederzulassen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie ein Fahrzeug gekauft haben und dieses noch abgemeldet ist, müssen Sie es wieder anmelden, wenn Sie es im Straßenverkehr nutzen wollen.

    Es handelt sich um eine Wiederzulassung auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter, wenn ein Halterwechsel stattgefunden hat. Den Antrag dafür können Sie persönlich bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde stellen oder eine Vertretung damit beauftragen. 
     

  • Teaser

    Sie möchten ein abgemeldetes Fahrzeug im Straßenverkehr nutzen? Als neue Halterin oder neuer Halter können Sie dieses für den Straßenverkehr wieder anmelden.

  • Zuständige Stelle

    Zuständig sind die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien bzw. teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.

  • Voraussetzungen

    Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
    • Das Fahrzeug ist aktuell außer Betrieb gesetzt.
    • Es gab einen Wechsel der Halterin oder des Halters.
    • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen haben.
    • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden haben. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
       
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
    • gültige Hauptuntersuchung  und gegebenenfalls Sicherheitsprüfung 
    • gültiges Ausweisdokument, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
    • Kontoverbindung beziehungsweise SEPA‐Mandat zum Einzug der Kfz‐Steuer der Halterin oder des Halters
    • falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare


    Zusätzliche Unterlagen sind vorzulegen:

    Wenn Sie ein neues Kennzeichen verwenden möchten:

    • sofern bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch-)Kennzeichen inklusive PIN


    Bei Vertretung durch einen Dritten:

    • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokument der Halterin oder des Halters im Original; die bevollmächtigte Person selbst muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
    • Händlererklärung bei Zulassung auf und durch Kfz-Händler


    Bei Wiederzulassung auf Minderjährige (nur bei Schwerbehinderung oder Fahrzeugen, für die eine Fahrerlaubnis besteht):

    • die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original; gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden


    Abhängig vom Einzelfall kann die Zulassungsbehörde weitere oder andere Nachweise von Ihnen fordern.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Für die Wiederzulassung werden durch die Zulassungsbehörden Gebühren auf Basis der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es gibt keine Frist.

  • Bearbeitungsdauer

    Bei persönlicher Beantragung auf der Zulassungsbehörde erfolgt die Bearbeitung in der Regel sofort.
     

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    • Widerspruch
  • Weiterführende Informationen

  • Kurztext

    Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
    • Wiederzulassung eines Fahrzeuges auf einen neuen Halter Erteilung
    • abgemeldetes Fahrzeug wird auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wieder angemeldet
    • erforderliche Unterlagen:
      • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
      • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
      • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
      • gültige Hauptuntersuchung und gegebenenfalls Sicherheitsprüfung
      • gültiges Ausweisdokument, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters 
        • bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
      • Kontoverbindung beziehungsweise SEPA‐Mandat zum Einzug der Kfz‐Steuer der Halterin oder des Halters


    • Voraussetzungen:
      • Fahrzeug ist aktuell nicht in Betrieb 
      • es gibt einen Wechsel der Halterin oder des Halters
      • keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen
      • keine Kfz-Steuerschulden, bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt


    • Bei Vertretung durch eine Dritte oder einen Dritten:
      • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokument der Halterin oder des Halters; die bevollmächtigte Person selbst muss sich mit ihrem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können
      • Händlererklärung bei Zulassung auf und durch Kfz-Händler


    • Beantragung vor Ort und regional auch online möglich
    • zuständig: vor Ort zuständige Kfz-Zulassungsbehörde
       
  • Anträge / Formulare