BÜRGERSERVICE

Infos rund um die Kreisverwaltung

Fahrerlaubnis: Umschreibung von Dienstfahrerlaubnis in zivile Fahrerlaubnis

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Eine dienstlich erworbene Dienstfahrerlaubnis kann in eine "zivile", das heißt allgemeine Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.

    Mit einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei dürfen Sie nur Dienstfahrzeuge fahren. Sie gilt nur für die Dauer des Dienstverhältnisses.

    Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

  • Zuständige Stelle

    Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

    Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Fahrerlaubnisbehörde unter

    06561/15-1212 oder fuehrerscheinstelle@bitburg-pruem.de.

  • Voraussetzungen

    Sie müssen Inhaber oder Inhaberin einer gültigen Dienstfahrerlaubnis sein.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Dienstführerschein (Dienstfahrerlaubnis) oder Bescheinigung der Erteilungsbehörde über den zurückliegenden Besitz einer Dienstfahrerlaubnis
    • ziviler Führerschein (falls vorhanden)
    • ein Passfoto, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
    • (aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme).
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

  • Rechtsgrundlage

  • Kurztext

    • Fahrerlaubnis Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
    • Eine dienstlich erworbene Dienstfahrerlaubnis kann in eine "zivile", das heißt allgemeine Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.
    • Erforderliche Unterlagen:
      • Personalausweis oder Reisepass
      • Dienstführerschein (Dienstfahrerlaubnis) oder Bescheinigung der Erteilungsbehörde über den zurückliegenden Besitz einer Dienstfahrerlaubnis
      • ziviler Führerschein (falls vorhanden)
      • ein Passfoto, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
      • (aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme).
    • Es fallen Gebühren in Höhre von EUR 36,30 an.
    • zuständig: Führerscheinstelle des Landkreises beziehungsweise der kreisfreien Stadt
  • Typisierung

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An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

Die Kreisverwaltung bietet ab sofort für die Führerscheinstelle die Online-Terminvergabe an.

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Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende