Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Voraussetzungen
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Welche Gebühren fallen an?
- Welche Fristen muss ich beachten?
- Bearbeitungsdauer
- Rechtsbehelf
- Kurztext
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
Zuständige Stelle
Zuständig sind die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien beziehungsweise teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.
Voraussetzungen
Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-PrümInhalt der Landesleistung
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
- Verwertungsnachweis oder
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-PrümVerwaltungsgebühr: 16,90 €
Vorkasse: Neinfür Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde
Verwaltungsgebühr: 2,70 €Vorkasse: Neinfür Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-PortalWelche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-PrümEs gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-PrümDie Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Terminvergabe online
Rechtsgrundlage
- § 16 Absatz Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 24 f Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- § 25 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 1 Anlage Nummer 221.1.2 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Rechtsbehelf
Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-PrümWiderspruch
Weiterführende Informationen
Kurztext
Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm- Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs
- Fahrzeug wird abgemeldet und darf danach nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen; gilt auch für Anhänger
- Fahrzeug darf danach nicht mehr auf öffentlichen Flächen abgestellt werden
- erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder
- Voraussetzungen:
- bei Verschrottung: Nachweis der Fahrzeugverwertung, welche die fachgerechte Entsorgung des Fahrzeugs bestätigt (Verwertungsnachweis)
- Verbleibserklärung, wenn Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
- Beantragung: persönlich oder in Vertretung
- zuständig: örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde