BÜRGERSERVICE

Infos rund um die Kreisverwaltung

Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderung beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen eine umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ermöglichen.

    Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden in 4 Leistungsgruppen eingeteilt:

    • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation  
    • Leistungen zur Teilhabe an Bildung
    • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
    • Leistungen zur Sozialen Teilhabe

    Die Leistungen können Sie unter anderem dabei unterstützen, die Aufgaben des täglichen Lebens zu bewältigen. Dazu gehören zum Beispiel:

    • Wohnen
    • Finanzen
    • Haushaltsführung
    • Freizeitgestaltung
    • Förderung privater Kontakte und Hobbies
    • Ämtergänge (Vorbereitung und Unterstützung), sofern nicht Aufgabe einer gesetzlichen Betreuerin oder eines gesetzlichen Betreuers
    • Mobilität
    • Elternschaft
    • Unterstützung in der Schule, Hochschule oder für die Weiterbildung im Beruf
    • Unterstützung in der Kindertagesstätte
    • Hilfsmittel
    • Förderung der Verständigung
    • Arbeit

    Die Leistungen sind individuell ausgestaltet. Sie sind gegenüber den Leistungen anderer Sozialleistungs- und Rehabilitationsträger (zum Beispiel Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Arbeitsagentur, Unfallversicherungsträger) nachrangig.

    Die Kosten für die Leistungen übernimmt der zuständige Träger der Eingliederungshilfe. Ihr Einkommen oder Vermögen können angerechnet werden.  

  • Voraussetzungen

    Sie können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, wenn

    • Sie eine Behinderung haben oder
    • Sie von einer Behinderung bedroht sind und
    • Sie dadurch wesentlich im täglichen Leben einschränkt werden.

    Sie können Eingliederungshilfe auch für Personen beantragen, die Sie im Rahmen einer gesetzlichen Betreuung, Vormundschaft, beziehungsweise als Bevollmächtigte oder Sorgeberechtigte vertreten.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Sie müssen bei der zuständigen Stelle einen Antrag stellen. Dieser kann formlos sein.
    • Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle, um zu erfahren, welche Unterlagen Sie zusätzlich einreichen müssen. Es kann sein, dass die Behörde Sie bittet, ein Formular zu verwenden.
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Konnte die Behörde eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen und sind Ihnen dadurch für eine selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, muss die Behörde Ihnen diese Kosten erstatten, soweit die Leistung notwendig war. Das Gleiche gilt, wenn die Behörde eine Leistung zu Unrecht abgelehnt hat.

  • Rechtsgrundlage

    Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe

    Landesgesetz zur Ausführung des Bundesteilhabegesetzes (AG BTHG)

  • Unterstützende Institutionen

    Bevor Sie sich mit dem Träger der Eingliederungshilfe in Verbindung setzen, können Sie sich auch an eine ergänzende unabhängige Beratungsstelle (EUTB) wenden. Das ergänzende Angebot erstreckt sich auf die Information und Beratung über Rehabilitations- und Teilhabeleistungen. Die Beratung in den EUTB-Angeboten erfolgt von Betroffenen für Betroffene. Die EUTB-Angebote sind Träger unabhängig.