Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vor Inbetriebnahme störfallrelevanter Betriebsbereiche übermitteln
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen Betriebsbereich der oberen Klasse in Betrieb nehmen möchten, müssen sie der zuständigen Behörde die erforderlichen Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vorher übermitteln.
Die Informationen werden von der zuständigen Katastrophenschutzbehörde für die Erstellung von Notfallplänen benötigt.
Teaser
Sie möchten einen Betriebsbereich der oberen Klasse in Betrieb nehmen? Dann müssen sie der zuständigen Behörde die erforderlichen Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vorab übermitteln.
Zuständige Stelle
Zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Informationen sind bis spätestens einen Monat vor Inbetriebnahme des Betriebsbereichs bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Antragsfrist: 1 Monat
Rechtsgrundlage