BÜRGERSERVICE

Infos rund um die Kreisverwaltung

Tierausfuhr gewerblich amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung

  • Leistungsbeschreibung

    Tiere müssen für die Ausfuhr in Nicht-EU-Länder grundsätzlich bestimmte Anforderungen des Bestimmungslands erfüllen und von einer Gesundheitsbescheinigung begleitet sein, in der die Einhaltung der gesundheitlichen Anforderungen für die Ausfuhr von einem amtlichen Tierarzt bzw. Amtstierarzt bestätigt wird.

    Dies betrifft insbesondere Säugetiere, Vögel, Fische, aber zum Teil auch Amphibien, Reptilien, Insekten, Spinnentiere, Weichtiere u. a. Tiere.

    Tiere, die die gesundheitlichen Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht ausgeführt werden.

    Entsprechendes  gilt beim Verbringen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

  • Verfahrensablauf

    Zunächst sind die Anforderungen des Bestimmungslandes der Ausfuhr zu klären.

    Dann sind die Tiere für die Ausfuhr zu untersuchen und eine Gesundheitsbescheinigung ist auszustellen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Die jeweilig erforderlichen Gesundheitszertifikate sind von dem Bestimmungsland abhängig und sind ggf. bei der Botschaft oder Behörden desselben zu erfragen.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Eventuell einzuhaltende Fristen sind von den Anforderungen des Bestimmungslandes, insbesondere von den zu zertifizierenden Gesundheitsanforderungen, abhängig und können in Abhängigkeit von der Tierart und dem Zielland sehr unterschiedlich sein.

  • Rechtsgrundlage

    Es gelten zudem Regelungen und Vorschriften der Bestimmungsländer.


An wen muss ich mich wenden?

Auskünfte über die Anforderungen des Bestimmungslandes der Ausfuhr können von der Botschaft oder von Behörden des Bestimmungslandes eingeholt werden.

Für die Untersuchung von Tieren und für die Ausstellung von Gesundheitsbescheinigungen für die Ausfuhr wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt des Landkreises, in dessen Dienstbezirk Sie Ihren Betriebssitz haben.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende