BÜRGERSERVICE

Infos rund um die Kreisverwaltung

Agrarförderung; Meldung nicht nutzbarer Flächen innerhalb von 15 Tagen

  • Leistungsbeschreibung

    Agrarförderung; nicht nutzbare Flächen innerhalb von 15 Tagen melden: 

    Agrarfördergelder werden für beihilfefähige Hektarflächen gezahlt. Diese müssen jederzeit während des gesamten Kalenderjahres für eine landwirtschaftliche Nutzung zur Verfügung stehen bzw. sich in einem landwirtschaftlich guten Zustand befinden, außer es liegt ein Fall von höherer Gewalt  bzw. außergewöhnlicher Umstände vor. Wenn durch extreme Regenfälle Überschwemmungen oder Abschwemmungen auf beihilfefähigen Flächen entstehen und den Aufwuchs nachhaltig und irreparabel schädigen, kann ein solcher Fall vorliegen. Davon erfasst sind nicht Dauergrünlandflächen, deren Nutzung nach Abtrocknung und Beseitigung der Ablagerungen wiederhergestellt sind. Nur im Falle der dauerhaften Vernichtung der Grasnarbe oder des Aufwuchses ist die Anzeige eines Falles höherer Gewalt erforderlich. Die Anzeige ist unverzüglich, jedoch bis spätestens 15 Arbeitstage nach dem Schadensereignis bzw. dem Tag ab dem der Antragsteller hierzu in der Lage ist, der Kreisverwaltung vorzulegen, um eine evtl. Kürzung der Fördergelder zu verhindern. Dieser Meldung (formlos) sind die Unternehmensnummer sowie Nachweise über das Schadensereignis beizufügen, aus denen geschlossen werden kann, dass es sich um einen solchen Ausnahmefall handelt (z. B. Fotos). Die betroffenen Flächen sind mit Angabe der Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer, der Schlag-Nr.  aus dem Flächennachweis und der Kulturart anzugeben. Zur Fristwahrung genügt zunächst eine schriftliche Anzeige. Die flurstücksbezogenen Unterlagen und Daten können nachgereicht werden.






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