BÜRGERSERVICE

Infos rund um die Kreisverwaltung

Aufenthaltserlaubnis erteilen zum Zweck der Ausbildung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten können eine Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken erhalten, wenn die Bundesagentur für Arbeit  zugestimmt hat.

  • Voraussetzungen

    • Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
    • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert (Bemessungsgrenze ist der Förderungshöchstsatz nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz – BAföG).
    • Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie erfüllen die Zugangsvoraussetzungen für die entsprechende Ausbildung.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Ein aktuelles biometrisches Passbild
    • Nachweis, dass der Lebensunterhalt gesichert ist
    • Nachweis, dass die Zugangsvoraussetzungen für die entsprechende Ausbildung vorliegen 
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
    • 100 Euro bei einer Geltungsdauer bis zu einem Jahr
    • 100 Euro bei einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr
    • 96 Euro bei Verlängerung einer bestehenden Aufenthaltserlaubnis - weiterer Aufenthalt bis zu 3 Monaten
    • 93 Euro bei Verlängerung einer bestehenden Aufenthaltserlaubnis - weiterer Aufenthalt über 3 Monate
  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Sie möchten die Ausbildung teilweise hier absolvieren und haben bereits eine Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken in einem anderen EU-Mitgliedstaat erhalten: In den meisten Fällen erhalten Sie für Deutschland ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis.

    Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis zu anderen Zwecken (z.B. aus familiären Gründen) oder eine Niederlassungserlaubnis: In diesem Fall können Sie ohne zusätzliche Aufenthaltserlaubnis eine Ausbildung in Deutschland aufnehmen.

    Absolvieren Sie in Deutschland eine qualifizierte Berufsausbildung, dürfen Sie unabhängig von der Ausbildung einer Beschäftigung von bis zu zehn Stunden pro Woche nachgehen. Nach erfolgreichem Abschluss der qualifizierten Berufsausbildung kann die Behörde Ihre Aufenthaltserlaubnis unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu ein Jahr verlängern. In dieser Zeit

    • können Sie einen Ihrem Abschluss angemessenen Arbeitsplatz, sofern dieser mit ausländischen Staatsangehörigen besetzt werden darf, suchen und
    • dürfen uneingeschränkt arbeiten.

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An wen muss ich mich wenden?

Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie möglicherweise in Ihrem Heimatland ein nationales Visum beantragen.

Nach der Einreise müssen Sie den Aufenthaltstitel schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen, bevor Ihr Visum abläuft. Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Kreisverwaltung oder die Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt.

Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und der Vereinigten Staaten von Amerika können – unabhängig von Zweck und Dauer des Aufenthalts – ohne Visum einreisen. Sie müssen die Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise in das Bundesgebiet innerhalb von drei Monaten bei der für den Wohnort zuständigen Ausländerbehörde beantragen. 

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende