BÜRGERSERVICE

Infos rund um die Kreisverwaltung

Erteilung der Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständig betriebenen Herstellung/ Bearbeitung/ Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition

  • Leistungsbeschreibung

    Die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen. Gleiches gilt, wenn Sie selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung die Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen und Munition betreiben.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Nachweis Ihres Bedürfnisses, z.B. Gewerbeanmeldung, sofern Sie nicht selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit sind
    • Nachweis Ihrer Fachkunde
    • Nachweis Ihrer Sachkunde
    • Nachweis zu Ihrer Niederlassung und Ihren Betriebs beziehungsweise Geschäftsräumen
    • gegebenenfalls Abschrift bereits erteilter Waffenherstellungserlaubnis
    • Nachweis (Zertifikate oder sicherheitstechnische Gutachten), dass Ihre Waffen und Ihre Munition sicher untergebracht werden
    • ggf. Handelsregisterauszug
  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage