Anforderung personalisierter Waffen-Stammdaten und NWR-ID´s
Leistungsbeschreibung
Ab dem 01.09.2020 müssen Hersteller und Händler ihre Meldungen gemäß § 37 WaffG der Behörde elektronisch anzeigen. Hierzu benötigen sie vom WBK-Inhaber nicht nur die Waffenbesitzkarte, sondern auch alle notwendigen NWR-IDs (Person, Erlaubnis, Waffe, ggf. Waffenteile) wie auch weitere im NWR zu speichernde Daten (Kategorie, Feingliederung, Seriennummer, etc.).
Die Personen- und Erlaubnis-NWR-IDs werden/wurden eingedruckt in die Erlaubnisdokumente (WBK) und es erfolgt ein Ausdruck im Stammdatenblatt. Die Waffen-/Waffenteil-NWR-IDs werden im Ausdruck Stammdatenblatt eingesetzt.
Daher erhalten Sie nach dem Eingang Ihres nächsten Antrags oder auf Anforderung einen Ausdruck der Stammdaten Ihrer Waffenbesitzkarte(n) mit allen erforderlichen NWR-IDs.
Nähere Informationen können Sie auf der Internetseite der fachlichen Leitstelle des Nationalen Waffenregisters erhalten (https://www.nwr-fl.de/was-ist-die-nwr-id.html).