Rechnungs- und Gemeindeprüfung
Leistungsbeschreibung
Die Prüfung der Haushaltswirtschaft des Landkreises durch das Rechnungsprüfungsamt (örtliche Rechnungsprüfung) ist eine Selbstverwaltungsaufgabe des Landkreises. Es werden insbesondere geprüft:
- die Eröffnungsbilanz
- der Jahresabschluss
- der Gesamtabschluss
- die Vorgänge in der Finanzbuchhaltung
- die vorschriftsmäßige Führung der Haushaltswirtschaft
- die Zahlungsabwicklung
- die Kassenführung mit den Zahlstellen
Die Aufgabe der Gemeindeprüfung nimmt innerhalb der Kreisverwaltung als untere Behörde der allgemeinen Landesverwaltung das Gemeindeprüfungsamt wahr. Es unterliegt der fachlichen Weisung des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz.
Der Gemeindeprüfung obliegt die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Verbandsgemeinden Arzfeld, Prüm, Speicher und Südeifel inklusive ihrer Gemeinden und Städte sowie der dort geführten rechtsfähigen Anstalten des öffentlichen Rechts.
In der Verbandsgemeinde Bitburger Land überprüft sie alle Gemeinden mit Ausnahme der Gemeinde Rittersdorf.
Gleiches gilt für die sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die kommunale Aufgaben wahrnehmen oder bei denen ein finanzielles Interesse der Gemeinden (Gemeindeverbände) vorliegt (juristische Personen wie z. B. Zweckverbände, Jagdgenossenschaften, Fischereigenossenschaften) mit Ausnahme des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.).
Die Überprüfung der Stadt Bitburg, der Verbandsgemeinde Bitburger Land, der Gemeinde Rittersdorf (als einwohnerstärkste Gemeinde in der VG Bitburger Land) sowie des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) erfolgt durch den Rechnungshof Rheinland-Pfalz.