Agrarförderung - Landwirtschaftliche Unternehmen
Leistungsbeschreibung
Landwirtschaftliche Unternehmen, die Agrarförderung beantragen bzw. erhalten, müssen sich in einer Landwirtschaftlichen-Betriebs-Datenbank (LBD) registrieren lassen. Die LBD dient u.a. dazu, eine reibungslose Auszahlung und Überwachung der Fördergelder zu gewährleisten. Auch Änderungen im Unternehmen wie z.B. Gründung oder Auflösung einer GbR, Hofübergaben oder Betriebsabmeldungen sind der Kreisverwaltung mitzuteilen.
Anträge / Formulare