Taxen
Leistungsbeschreibung
Eine Genehmigung zur Durchführung von Verkehr mit Taxen wird nur nach entsprechender Bedarfsermittlung erteilt. Außerdem müssen die gleichen Voraussetzungen wie beim Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen erfüllt sein. Taxen sind an die Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftdroschken (Taxen) innerhalb des Eifelkreises Bitburg-Prüm (Taxentarifordnung) gebunden.
Anträge / Formulare