BÜRGERSERVICE

Infos rund um die Kreisverwaltung

SchülerMobilTickets

  • Leistungsbeschreibung

    Beim Verlust des SchülerMobilTickets gewährt der Eifelkreis keinen Ersatz. Dies gilt auch, wenn die Fahrkarte gestohlen wurde. Allerdings besteht die Möglichkeit, unmittelbar bei dem jeweiligen Verkehrsunternehmen eine Ersatzkarte zu bestellen. Gemäß den Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Region Trier (VRT) wird ein abhanden gekommener Monatsabschnitt gegen Zahlung einer Gebühr von 20 € ersetzt. Beim Verlust mehrerer Monatsabschnitte wird gegen eine Gebühr von 40 € einmalig Ersatz gewährt. Wir bitten Sie deshalb darauf zu achten, dass grundsätzlich nur die für den jeweiligen Monat gültige Karte mitgeführt wird und die übrigen Monatsabschnitte zu Hause aufbewahrt werden.

    Rückgabe

    Wenn der Schüler/die Schülerin die Schule während des laufenden Schuljahres verlässt oder ein Wohnortwechsel erfolgt bitten wir Sie, die Fahrkarte unverzüglich im Sekretariat der Schule abzugeben oder unmittelbar an die

    Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
    Amt 08
    Trierer Str. 1
    54634 Bitburg

    zurückzusenden und den Grund der Rückgabe zu vermerken (z.B. Schulwechsel). Sofern uns eine Einzugsermächtigung zur Abbuchung des Eigenanteiles vorliegt, wird der Einzug zum 01. des auf die Rückgabe der Fahrkarte folgenden Monats gestoppt. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.