Organisation der Schülerbeförderung
Leistungsbeschreibung
Gem. § 69 Abs. 1 des Landesgesetzes über die Schulen in Rheinland-Pfalz (Schulgesetz) bzw. § 11 des Kindertagesstättengesetzes sind die Landkreise für die Organisation der Schülerbeförderung und der Fahrten zu Kindergärten zuständig. Es handelt sich hierbei um eine Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung.
Nähere Regelungen zur Schülerbeförderung enthalten die Schülerbeförderungssatzung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 28.09.2010 in der Fassung vom 05.06.2012 und die Schülerbeförderungsrichtlinien vom 01.07.2013.
Im Zuge der Umsetzung des vom Kreistag im Jahre 1991 verabschiedeten ÖPNV-Konzeptes wurde die Schülerbeförderung in den Jahren 1992 bis 1997 flächendeckend in den ÖPNV integriert. Diese Vorgehensweise entsprach der Forderung des § 3 Abs. 4 Nahverkehrsgesetz (NVG) und steht im Einklang mit § 69 Abs. 4 des Schulgesetzes, wonach die Schüler vorrangig öffentliche Verkehrsmittel in Anspruch zu nehmen haben. Schulbusse werden seither nur noch ausnahmsweise, d.h. insbesondere bei der Beförderung zu Förderschulen eingesetzt. Sollten Sie Fragen, Anregungen oder Beschwerden zur Schülerbeförderung haben, stehen wir Ihnen unter der Mailadresse schuelerbefoerderung@bitburg-pruem.de hierfür gerne zur Verfügung.