BÜRGERSERVICE

Infos rund um die Kreisverwaltung

Kindergartenkinderbeförderung

  • Leistungsbeschreibung

    Im Eifelkreis Bitburg-Prüm wurde die Beförderung der Kindergartenkinder nahezu flächendeckend in den ÖPNV integriert. Sonderfahrten zu Kindergärten werden nur beibehalten, wenn eine zumutbare Beförderung im ÖPNV nicht gewährleistet werden kann bzw. die Integration fahrplantechnisch oder unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse nicht machbar ist.
    Alle Beförderungsunternehmer haben sich schriftlich verpflichtet, den mit Zustimmung des Ausschusses für öffentlichen Personennahverkehr, Schüler- und Kindergartenkinderbeförderung vom 17.07.2003 für die Beförderung von Kindergartenkindern entwickelten nachfolgenden Maßnahmenkatalog zu beachten:

    1. Für jedes Kindergartenkind wird ein Sitzplatz garantiert
    2. Sitze, die nach vorne nicht abgesichert sind, sollen nicht von Kindergartenkindern genutzt werden (z.B. Sitze an den Treppen). Das Fahrpersonal soll die Einhaltung der Vorgabe beim Einsteigen beachten
    3. Den Erziehungsberechtigten wird die Möglichkeit eingeräumt, die Busse zu Begleitzwecken kostenfrei zu nutzen, soweit die Kapazität der Fahrzeuge dies zulässt
    4. Bei allen Fahrten, die von Kindergartenkindern in Anspruch genommen werden, erfolgt der Zu- und Ausstieg aller Fahrgäste nur durch die Vordertür. Die Hintertür des Fahrzeuges bleibt geschlossen
    5. Die Fahrzeuge entsprechen unabhängig von der Verkehrsart allen straßenverkehrszulassungsrechtlichen und straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften; der "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden" wird bei allen Fahrzeugen beachtet.
    6. Die Fahrzeugführer werden von den Unternehmen auf die ihnen obliegenden besonderen Sorgfaltspflichten bei der Beförderung von Kindergartenkindern und auf diesen Maßnahmenkatalog hingewiesen
    7. Kindergartenkinder dürfen im ÖPNV nur außerhalb der Verkehrsspitzenzeiten befördert werden
    8. Die Fahrstrecken und Fahrpläne werden mit den Kindergärten abgestimmt
    9. Die Kindergärten werden unmittelbar angefahren. Sofern dies aufgrund der örtlichen Verhältnisse ausnahmsweise nicht möglich ist, werden die Kinder vom Kindergartenpersonal am Bus abgeholt bzw. dorthin begleitet
    10. Sofern Kindergartenkinder bei der Rückfahrt gemeinsam mit Schülern befördert werden, wird grundsätzlich zunächst der Kindergarten angefahren um sicherzustellen, dass die Kindergartenkinder Sitzplätze erhalten. Ausnahmen hiervon sind unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten (z.B. geringe Kinder-/Schülerzahl) möglich
    11. Wenn der Bus bei der Rückfahrt ausnahmsweise vor der festgelegten Ankunftszeit an der Haltestelle im Wohnort ankommt, muss bis zur Weiterfahrt die fahrplanmäßige Abfahrtszeit abgewartet werden
    12. Nach Beendigung der Fahrt wird der Bus an der letzten Haltestelle (bei der Hinfahrt am Kindergarten, bei der Rückfahrt an der letzten Ausstiegshaltestelle für die Kinder) auf evtl. im Bus verbliebene Kinder kontrolliert
    13. Findet der Fahrer bei der Rückfahrt anl. der Kontrolle zu Punkt 12 ein Kind vor, benachrichtigt er unverzüglich die Kindergartenleitung. Die Unternehmen tragen dafür Sorge, dass die Fahrer über die Telefonnummern der jeweiligen Kindergärten verfügen
    14. Soweit Kinder im ÖPNV befördert werden, wird auf die Ausgabe von Fahrkarten verzichtet.
    15. Die Fahrten werden stichprobenartig durch Mitarbeiter der Kreisverwaltung und der eingesetzten Unternehmen kontrolliert
    16. Nach Möglichkeit werden Angebote der Verkehrserziehung in Kindergärten durchgeführt

    Bei Fragen, Wünschen oder Beschwerden zur Beförderung von Kindergartenkindern stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.