BÜRGERSERVICE

Infos rund um die Kreisverwaltung

Straßensperrungen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Aufgrund von Gefahrenbereichen, Baustellen oder Veranstaltungen kann es zu zeitweisen Abgrenzungen von Verkehrsflächen kommen. Diese Absperrungen werden verkehrsrechtlich angeordnet und beispielsweise von der Polizei aufgestellt. Um die Verkehrsbehinderung so gering wie möglich zu halten, können Umleitungen eingerichtet werden.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

    Für die Einrichtung von Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (z.B. Kanal-/ Wasserverlegung etc.), muss eine verkehrsbehördliche Genehmigung erteilt werden. Die notwendigen Verkehrszeichen dürfen erst nach Vorlage eines genehmigten Beschilderungsplanes aufgestellt werden. Hierzu sind folgende Angaben notwendig: Wo befindet sich die Baustelle?

    • im Innerortsbereich - Ortsgemeinde, Ortsteil, Straßenname oder
    • außerorts.

    Hierbei ist die Straßenklasse unter Angabe der genauen Bezeichnung (z.B. B 51, L 1 oder K 100) sowie die genaue Lage (z.B. zwischen den Ortsgemeinden A und B) mit eventueller Stationierung erforderlich. Zuständige Behörde: Bei außerörtlichen Baumaßnahmen im Bereich klassifizierter Straßen (Bundes-, Landes-, Kreisstraßen) ist die Straßenverkehrsbehörde der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm zuständig. Sofern es sich um innerörtliche Bauarbeiten handelt, sind die örtlichen Ordnungsämter bei der Stadtverwaltung Bitburg bzw. bei den jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltungen des Kreises zuständig.

  • Anträge / Formulare