BÜRGERSERVICE

Infos rund um die Kreisverwaltung

Fischerei - Abnahme Fischerprüfung

  • Leistungsbeschreibung

    Die Gewässer als Lebensraum und die in ihnen beheimateten Tiere und Pflanzen sind Bestandteile des Naturhaushaltes und damit Lebensgrundlage des Menschen. Die Wasserqualität und die Vielfalt der Gewässer sind unentbehrliche Voraussetzungen zur Fortentwicklung und zur Erhaltung der Fische. Schutz, Erhaltung und Fortentwicklung der im Wasser lebenden Tier- und Pflanzenwelt sind zentrale Anliegen des Landesfischereigesetzes und der mit seinem Vollzug Beauftragten. 

    Innerhalb des Vollzugs des Fischereirechts obliegt der Kreisverwaltung als Unterer Fischereibehörde insbesondere:

    • Ausübung der Rechts- und Fachaufsicht über die Fischereigenossenschaften und Ortspolizeibehörden
    • Prüfung der Fischereipachtverträge
    • Verpflichtung und Aufsicht über die Fischereiaufseher
    • Fachbehördliche Stellungnahmen zu wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren
    • Prüfung der Eigenfischereibezirke sowie deren Gestaltung und Abrundung
    • Organisation der Fischerprüfung

    Der Unteren Fischereibehörde steht der Kreisfischereiberater fachlich und fachtechnisch zur Seite. Dieser wird nach Anhörung der Fischereiverbände für die Dauer von fünf Jahren bestellt, wobei die Kontaktaufnahme direkt über die Untere Fischereibehörde erfolgen kann


    Erteilung Fischereischein

    Für die erstmalige Erteilung eines rheinland-pfälzischen Fischereischeins ist in aller Regel eine bestandene Fischerprüfung erforderlich. In dieser Prüfung sind ausreichende Kenntnisse über Fischarten, die Hege der Fischbestände und Pflege der Fischgewässer, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen, tierschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen. Fischerprüfungen aus anderen deutschen Bundesländern werden durch einen dort ausgestellten Fischereischein belegt.

    Eine Fischerprüfung müssen u.a. folgende Personen nicht nachweisen:

    1. Jugendliche, wenn sie einen Jugendfischereischein lösen,
    2. Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Prüfung ablegen können, für die Lösung des Sonderfischereischeins, 
    3. beruflich ausgebildete Fischer und Fischzüchter mit entsprechender Abschluss- oder Meisterprüfung  sowie Personen, die hierzu ausgebildet werden,
    4. Personen, die auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich ausgebildet sind,
    5. Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder die dem Diplomatischen Corps angehören.

    In Rheinland-Pfalz wird landeseinheitlich viermal im Jahr eine Fischerprüfung durch die Unteren Fischereibehörden durchgeführt. Die Prüfungstermine werden rechtzeitig vorher in den Kreisnachrichten bekannt gegeben. 

    Prüfungen finden in der Region Trier seit dem Jahr 2022 jeweils am ersten Freitag der nachfolgenden Monate statt:

    PrüfungBehörde
    MärzKreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
    JuniKreisverwaltung Vulkaneifel Daun
    SeptemberKreisverwaltung Trier-Saarburg oder Stadtverwaltung Trier
    DezemberKreisverwaltung Bernkastel-Wittlich


    Entsprechende Vorbereitungskurse werden durch die örtlichen Fischereivereine bzw. -verbände oder online durchgeführt. Die Zulassung zur Fischerprüfung ist vorher schriftlich zu beantragen (Frist: 4 Wochen vorher). Einen Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung steht im Bereich "Dokumente & Downloads" zur Verfügung.

    An Unterlagen werden benötigt:

    • Zulassungsantrag
    • Einverständniserklärung auf dem Zulassungsantrag (nur bei Minderjährigen)
    • Personalausweis (am Prüfungstag mitbringen)
    • Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung (mind. 8 Stunden praktische Einweisung und insgesamt mind. 30 Stunden)
    • Prüfungsgebühr 

    Derzeit wird eine Prüfungsgebühr von 50,00 € erhoben. Bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises beträgt die Gebühr für Schüler, Auszubildende, Studenten, Ableistende eines Jugendfreiwilligendienstes, Menschen mit Behinderung, Empfänger von Leistungen nach dem Zweiten, Dritten oder Zwölften Sozialgesetzbuch oder dem Asylbewerberleistungsgesetz 40,00 €.

    Die Fischerprüfung wird in einem schriftlichen Verfahren durchgeführt, die Prüfungsfragebogen werden einheitlich für ganz Rheinland-Pfalz erstellt und enthalten 50 Fragen zu den Themen

    • Allgemeine Fischkunde
    • Spezielle Fischkunde
    • Gewässerkunde
    • Gerätekunde
    • Gesetzeskunde

    die innerhalb von zwei Stunden zu beantworten sind. Nach bestandener Prüfung wird ein Prüfungszeugnis ausgehändigt. 

    Einen Fischereischein erhalten Sie bei den zuständigen Ordnungsbehörden (Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen). Für den Erwerb eines Fischereischeines ist u. a. die Vorlage eines Zeugnisses über die Ablegung der Fischerprüfung erforderlich. Für Schwerbehinderte kann ein Sonderfischereischein ausgestellt werden. Jugendlichen ab dem 7. Lebensjahr kann ein Jugendfischereischein ausgestellt werden. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei den Stadt-/ und Verbandsgemeindeverwaltungen.


  • Rechtsgrundlage

    Landesfischereigesetz (LFischG)

    Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetz (Landesfischereiordnung)


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende