Afrikanische Schweinepest
Leistungsbeschreibung
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche bei Haus- und Wildschweinen. Sie wird durch ein anderes Virus als das der Klassischen Schweinepest hervorgerufen. Als Überträger der ASP sind erkrankte Schweine, aber auch virushaltige Tierkadaver, Schlacht- bzw. Speiseabfälle anzuführen.
Die klinischen Anzeichen sind unspezifisch und umfassen hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Atemwegs- und Magen-Darm-Probleme, Blaufärbungen (insbesondere bei Erregung), Festliegen, aber auch plötzliche Todesfälle.
Die klinischen Symptome lassen sich nicht von denen der Klassischen Schweinepest unterscheiden. Im Gegensatz zur Klassischen Schweinepest gibt es aber keinen Impfstoff zum Schutz der Wildschweine und Hausschweine.In den 2010er Jahren wurden insbesondere in den osteuropäischen Staaten wie Litauen, Lettland, Estland, Tschechien und Polen immer wieder ASP-Fälle bei Wildschweinen verzeichnet. Auch Hausschweinbestände waren betroffen. Am 13.09.2018 wurde der erste Fall von ASP bei toten Wildschweinen in Belgien festgestellt. Betroffen war die Region Wallonie, hier die Gemeinde Etalle. Von hier breitete sich das Seuchen-Geschehen in Richtung Frankreich aus.
Der erste Fall von Afrikanischer Schweinepest in Deutschland wurde am 10.09.2020 bei einem Wildschwein in Brandenburg bestätigt. Zwischenzeitlich sind auch ASP-Fälle bei Wildschweinen in den Bundesländern Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern nachgewiesen, wobei eine Ausbreitung des Seuchengeschehens verhindert werden konnte.
Am 15. Juli 2021 wurde das Virus innerhalb des Bundesgebietes erstmals bei Hausschweinen nachgewiesen. Es handelte sich dabei um einzelne Ausbruchgeschehen in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg und Niedersachsen. Aktuell wurde in Hessen bei mehreren toten Wildschweinen die Afrikanische Schweinepest festgestellt.
Das Friedrich-Loeffler-Institut hat eine Risikobewertung zur möglichen Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest erstellt, die bei Bedarf der Lage angepasst wird. Eine funktionierende Früherkennung von möglichen Einschleppungen nach Deutschland stellt hohe Anforderungen an Schweinehalter, Tierärzte und Jäger, um der Tierseuche im Fall des Falles möglichst wenig Zeit für die Weiterverbreitung zu geben. Die Jägerschaft ist daher durch tierseuchenrechtliche Anordnung verpflichtet, besonders bei sogenanntem Fallwild und krank erlegtem Schwarzwild Monitoringproben zu entnehmen und zur Untersuchung einzureichen.
Weitere Informationen finden sie auf den Seiten des Friedrich-Löffler-Institutes (FLI). bzw den Seiten des Landesuntersuchungsamtes Koblenz. Hier steht im Downloadbereich auch ein Merkblatt über die Entnahme von Proben zur Untersuchung auf ASP/KSP für die Jägerschaft zur Verfügung, ebenso ein Probenbegleitschein als beschreibbares pdf-Dokument.
Einen Katalog mit Fragen und Antworten zur ASP finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.