BÜRGERSERVICE

Infos rund um die Kreisverwaltung

Veröffentlichung von Verstößen im Bereich des Lebensmittelrechts

  • Leistungsbeschreibung

    Seit dem 1. September 2012 sind die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden bei einem hinreichendem Verdacht verpflichtet, die Öffentlichkeit unter Benennung des betroffenen Unternehmers über bestimmte herausgehobene Verstöße im Bereich des Lebensmittelrechtes zu informieren. Dies können neben Informationen über eine Höchstmengenüberschreitung eines Pflanzenschutzmittels in einem Lebensmittel auch gravierende Hygienemängel in einem Lebensmittelbetrieb sein.

    Diese Veröffentlichungen stellen keine Warnungen vor den aufgeführten Produkten und Betrieben dar. Diese Informationen setzen auch keine Gesundheitsgefahr voraus. Sie sollen vielmehr im Sinne einer Markttransparenz eine aktive Information der Verbraucher gewährleisten.

    Die Informationen werden einheitlich nach Ablauf von 6 Monaten wieder von der Plattform entfernt. Sofern ein Mangel zwischen dem Zeitpunkt der Feststellung und der Veröffentlichung beseitigt wurde, findet dies Berücksichtigung in der Veröffentlichung. 

    Informationen über Verstöße gegen futtermittelrechtliche Bestimmungen erfolgen durch die ADD Trier unter https://www.add.rlp.de

    Öffentliche Warnungen vor entsprechenden Erzeugnissen finden Sie unter www.lebensmittelwarnung.de

  • Rechtsgrundlage

    § 40 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)