Antrag auf Bestellung eines Betreuers stellen
Leistungsbeschreibung
Ein Betreuer wird nur bestellt, wenn dies notwendig ist, weil eine Person ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen kann.
Betreuer dürfen nur für die Aufgabenkreise bestellt werden, in denen eine Betreuung tatsächlich erforderlich ist. Bereiche, die die Betroffenen eigenständig erledigen können, dürfen den Betreuern nicht übertragen werden. Was die Betreuten noch selbst tun können und wofür sie einen gesetzlichen Vertreter benötigen, wird im gerichtlichen Verfahren festgestellt.
In seinem Aufgabenkreis vertritt der Betreuer den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich.
Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-PrümVoraussetzungen
- Die Betreuung umfasst die Erledigung von allen gerichtlich bestimmten Angelegenheiten des Betreuten
- Die Erledigung hat dem Wohl des Betreuten zu entsprechen und beinhaltet ebenfalls die Möglichkeit, dass der Betreute sein Leben im Rahmen seiner Fähigkeiten selbst gestalten kann.
- Der Betreuer hat den Wünschen zu entsprechen, soweit dies dem Wohl nicht zuwiderläuft und dem Betreuer zuzumuten ist. Dies gilt auch für Wünsche, die der Betreute vor der Bestellung des Betreuers geäußert hat.
- Der Betreuer fördert innerhalb seines Aufgabenkreises die Beseitigung der Krankheit oder Behinderung , ihre Besserung oder die Verhinderung einer Verschlimmerung. Bei berufsmäßiger Betreuung stellt dieser auf Anordnung des Gerichts zu Beginn der Betreuung einen Betreuungsplan auf, der die Ziele der Betreuung und die zu ergreifenden Maßnahmen darstellt.
- Werden dem Betreuer Umstände oder Einschränkungsmöglichkeiten des Aufgabenkreises bekannt, die eine Aufhebung der Betreuung ermöglichen, so hat er dies dem Betreuungsgericht mitzuteilen.
Welche Gebühren fallen an?
Das Gericht stellt dem Betroffenen Gebühren in Rechnung, die sich nach dem Wert seines Nettovermögens richten.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-PrümFür den Fall, dass
a) Sie als gerichtlich bestellte/r Betreuer/in für einen hilfebedürftigen Menschen tätig sind und mit Angelegenheiten konfrontiert werden, für deren Regelung Sie sich Unterstützung wünschen,
b) Sie ein persönliches und vertrauliches Gespräch führen möchten,
c) Sie sich über die Möglichkeiten für den Fall informieren wollen, dass Sie selbst Ihre Angelegenheiten nicht mehr hinreichend regeln können,
d) Sie Schwierigkeiten mit Behörden oder anderen Institutionen haben und sich einen Ansprechpartner wünschen,
e) Sie allgemeine Informationen zum Betreuungsrecht benötigen,
f) Sie selbst Interesse daran haben, die Betreuung für einen Menschen zu übernehmen,
erhalten Sie Informationen und Beratungen zur gesetzlichen Betreuung bei den nachstehend aufgeführten Betreuungsvereinen:
Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer Bitburg e. V.
Telefon-Zentrale: 06561/94510-0Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer Prüm e. V.
Telefon-Zentrale: 06551/980887Betreuungsverein Westeifel e. V.
Telefon-Zentrale: 06591/203879-0Unterstützende Institutionen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz