Kindertagesstätten - Personal und Investitionskosten
Leistungsbeschreibung
Die Personalkosten der im Bedarfsplan ausgewiesenen Kindertagesstätten werden durch Elternbeiträge, Eigenleistungen des Trägers, Zuweisungen des Landes und Zuwendungen des Trägers des Jugendamtes und der Gemeinden aufgebracht. Auf der Grundlage des Kindertagesstättengesetzes hat der Jugendhilfeausschuss diesbezüglich die Richtlinien des Eifelkreises Bitburg-Prüm über die Beteiligung des Eifelkreises und der kreisangehörigen Gemeinden an den Personalkosten von Kindertagesstätten beschlossen.
Der Einrichtungsträger ist für die Aufbringung der Bau- und Ausstattungskosten einer Kindertagesstätte verantwortlich. Der Eifelkreis Bitburg-Prüm beteiligt sich aufgrund seiner Verantwortung für die Sicherstellung ausreichender und bedarfsgerechter Kindertagesstätten entsprechend den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zu den Baukosten der Tageseinrichtungen für Kinder im Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm.
Hinsichtlich der Beteiligung des Landes wird auf die Regelungen der Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Landeszuwendungen zu den Bau- und Ausstattungskosten von Kindertagesstätten hingewiesen. Die laufenden Sachkosten der Kindertagesstätten sind vom Träger der Kindertagesstätte aufzubringen.