BÜRGERSERVICE

Infos rund um die Kreisverwaltung

Kind in KiTa anmelden

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
    Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

    • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
    • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
    • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

    Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

    Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

    • Alter
    • Entwicklungsstand
    • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
    • Lebenssituation
    • Interessen und Bedürfnisse
    • ethnische Herkunft

    Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

    Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

    Kindergärten: Diese sind allgemeine Erziehungs- und Bildungseinrichtungen vorwiegend für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, die bei ihrem Angebot zwischen Teilzeit- und Ganzzeitplätzen unterscheiden. Sie sollen bei Bedarf die Voraussetzungen dafür schaffen, dass auch Kinder anderer Altersgruppen aufgenommen werden können.
    a) In der Regel bieten Kindergärten ein Betreuungsangebot vor- und nachmittags an (Teilzeitplatz).
    b) Ein ganztägiges Betreuungsangebot einschließlich Mittagessen wird als Ganzzeit- oder Ganztagsplatz bezeichnet.

    Kinderhorte: Horte sind Tageseinrichtungen für Schulkinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Die Betreuung im Hort ist primär gedacht für Kinder, deren Eltern / Elternteile berufstätig oder eine gewisse Zeit von zu Hause abwesend sind bzw. aus anderen sozialen Gründen.

    Kinderkrippen: Krippen sind Kindertagesstätten, in denen Kinder bis zum Alter von drei Jahren erzieherisch und pflegerisch betreut und gefördert werden.

    Das Kindertagesstättengesetz lässt anstelle eines Nebeneinanders von reinen Krippen, Horten und Kindergärten auch die integrierte Form von altersgemischten Gruppen zu. Im Rahmen einer Bedarfsplanung hat das Jugendamt für alle Altersgruppen einen einheitlichen Bedarfsplan zu erstellen, der jährlich zu aktualisieren ist. Informationen über die Anzahl und die Anschriften der Einrichtungen, die Anzahl der betriebenen Gruppen, die Gesamtkapazität / Belegung, den Bedarf bei 4,0 / 3,5 / 3,0 Geburtenjahrgängen / den Bedarf an Kleinkindplätzen sowie die Träger können den Infoblättern entnommen werden.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.

    Kitas:

    In Rheinland-Pfalz sind Kita-Plätze ab dem 2. Geburtstag Ihres Kindes beitragsfrei.

    Das heißt für Kinder bis zum 2. Geburtstag und ab dem Schuleintritt kann ein Beitrag erhoben werden.

    Wenn Sie mehrere Kinder haben, entfällt der Beitrag oft. Für die Höhe ist auch die gewünschte Betreuungszeit für Ihr Kind relevant.

    Wenn Sie kein eigenes Einkommen haben oder ein eher geringes Einkommen, haben Sie vielleicht einen Anspruch auf einen kostenfreien Platz: Ihr Jugendamt trägt dann selbst die Kosten. Das Jugendamt berät Sie dazu, auch darauf haben Sie einen Anspruch.

    Tagespflege:

    Die Betreuung Ihres Kindes bei einer Tagespflege kostet oft etwas. Manchmal kostet diese Betreuung auch nach dem 2. Geburtstag noch etwas.

    Auch hier können Sie bei geringem Einkommen / ohne Einkommen eine Übernahme der Kosten beim Jugendamt bekommen.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
  • Anträge / Formulare