BÜRGERSERVICE

Infos rund um die Kreisverwaltung

Kind in KiTa anmelden

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
    Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

    • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
    • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
    • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

    Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

    Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

    • Alter
    • Entwicklungsstand
    • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
    • Lebenssituation
    • Interessen und Bedürfnisse
    • ethnische Herkunft

    Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

    Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.

    Sie können sich oft direkt in einer Kita vorstellen (oder bei der Kindertagespflege) oder auf der Homepage Ihres Jugendamtes nach einer passenden Kita suchen. „Ihr Jugendamt“ ist das Amt vor Ort, also Ihr Kreisjugendamt oder Stadtjugendamt.

    In den Jugendämtern sind die Verfahren zur Anmeldung Ihres Kindes unterschiedlich ausgestaltet. Einige Jugendämter bieten Online-Portale für die Platzsuche und Anmeldung an.

    Hier finden Sie auch Kontaktdaten aller Kitas in Rheinland-Pfalz auf dem „Kita-Server“ des Landes: https://kita.rlp.de/kita-in-rheinland-pfalz/kita-vor-ort

    Bei den meisten Kitas können Sie sich auch direkt melden und wegen eines Platzes nachfragen.

    Eine Liste über alle 41 Jugendamts-Bezirke in Rheinland-Pfalz finden Sie hier: https://lsjv.rlp.de/fileadmin/lsjv/Themen/Kinder/Downloads/Landesjugendamt/Jugendaemter_rlp.pdf

    Sie können dort auf die Homepage für Ihren Bezirk gehen und von da aus das jeweilige Jugendamt anwählen.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

    Kindergärten: Diese sind allgemeine Erziehungs- und Bildungseinrichtungen vorwiegend für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, die bei ihrem Angebot zwischen Teilzeit- und Ganzzeitplätzen unterscheiden. Sie sollen bei Bedarf die Voraussetzungen dafür schaffen, dass auch Kinder anderer Altersgruppen aufgenommen werden können.
    a) In der Regel bieten Kindergärten ein Betreuungsangebot vor- und nachmittags an (Teilzeitplatz).
    b) Ein ganztägiges Betreuungsangebot einschließlich Mittagessen wird als Ganzzeit- oder Ganztagsplatz bezeichnet.

    Kinderhorte: Horte sind Tageseinrichtungen für Schulkinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Die Betreuung im Hort ist primär gedacht für Kinder, deren Eltern / Elternteile berufstätig oder eine gewisse Zeit von zu Hause abwesend sind bzw. aus anderen sozialen Gründen.

    Kinderkrippen: Krippen sind Kindertagesstätten, in denen Kinder bis zum Alter von drei Jahren erzieherisch und pflegerisch betreut und gefördert werden.

    Das Kindertagesstättengesetz lässt anstelle eines Nebeneinanders von reinen Krippen, Horten und Kindergärten auch die integrierte Form von altersgemischten Gruppen zu. Im Rahmen einer Bedarfsplanung hat das Jugendamt für alle Altersgruppen einen einheitlichen Bedarfsplan zu erstellen, der jährlich zu aktualisieren ist. Informationen über die Anzahl und die Anschriften der Einrichtungen, die Anzahl der betriebenen Gruppen, die Gesamtkapazität / Belegung, den Bedarf bei 4,0 / 3,5 / 3,0 Geburtenjahrgängen / den Bedarf an Kleinkindplätzen sowie die Träger können den Infoblättern entnommen werden.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.

    Kitas:

    In Rheinland-Pfalz sind Kita-Plätze ab dem 2. Geburtstag Ihres Kind beitragsfrei.

    D.h. für Kinder bis zum 2. Geburtstag und ab dem Schuleintritt kann ein Beitrag erhoben werden.

    Wenn Sie mehrere Kinder haben, entfällt der Beitrag oft. Für die Höhe ist auch die gewünschte Betreuungszeit für Ihr Kind relevant.

    Zuständig für die Festsetzung sind wieder (siehe oben) die einzelnen Jugendämter.

    Wenn Sie kein eigenes Einkommen haben oder ein eher geringes Einkommen, haben Sie vielleicht einen Anspruch auf einen kostenfreien Platz: Ihr Jugendamt trägt dann selbst die Kosten. Das Jugendamt berät Sie dazu, auch darauf haben Sie einen Anspruch.

    Tagespflege:

    Die Betreuung Ihres Kindes bei einer Tagespflege kostet oft etwas. Manchmal kostet diese Betreuung auch nach dem 2. Geburtstag noch etwas.

    Auch hier können Sie bei geringem Einkommen / ohne Einkommen eine Übernahme der Kosten beim Jugendamt bekommen.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
  • Anträge / Formulare