Platz in Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:
- Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
- Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
- Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.
Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.
Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:
- Alter
- Entwicklungsstand
- sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
- Lebenssituation
- Interessen und Bedürfnisse
- ethnische Herkunft
Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.
Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-PrümDie Belange der Kindertagespflege im Eifelkreis Bitburg-Prüm werden durch eine Satzung geregelt, welche hier eingesehen werden kann. Bitte machen Sie sich vor Inanspruchnahme der Kindertagespflege mit diesen Vorschriften vertraut.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-PrümWenn eine geeignete Tagespflegeperson gefunden wurde, können Sie beim Jugendamt einen Antrag auf Kostenübernahme bzw. finanzielle Förderung der Kindertagespflege stellen. Dieser Antrag ist spätestens einen Monat vor Beginn der Betreuung einzureichen.
Zum Nachweis der Betreuungszeiten benötigen wir in der Regel eine Arbeitszeitbescheinigung von den Elternteilen, die mit dem Kind in einem Haushalt leben. Sofern die Betreuungszeiten oft schwanken, z.B. aufgrund von Schichtarbeit, bitten wir die Tagespflegepersonen um Erfassung der Zeiten im bereitgestellten Formular. Der Betreuungsumfang wird dann zunächst monatlich berechnet.
Soll die Kindertagespflege aus pädagogischen Gründen eingerichtet werden, z.B. zur Entlastung der Eltern, benötigen wir statt der Arbeitszeitbescheinigung ein ärztliches Attest, welches die Überforderung nachweist. Wenden Sie sich in solchen Fällen bitte im Vorfeld an die Fachberatung Kindertagespflege, damit die Notwendigkeit der Kindertagespflege in einem persönlichen Gespräch festgestellt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass die Unterschrift beider Elternteile im Antrag vorliegt (dies gilt nicht für Alleinerziehende).
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe Ihrer Kosten hängen ab von Ihrem Einkommen und vom Betreuungsumfang.
Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-PrümFür Kinder unter zwei Jahren und für Schulkinder ist ein Elternbeitrag zu zahlen. Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt sind, wenn sie durch eine qualifizierte Tagespflegeperson betreut werden und kein entsprechend ausreichender Platz in einer Kindertagesstätte bereit steht, beitragsfrei. Für mehr Informationen zu den Kosten und deren Berechnung steht Ihnen hier ein entsprechendes Informatsblatt zum Download bereit.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare