Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen
Leistungsbeschreibung
Aufgrund des besonderen Gefährdungspotentials, das von wassergefährdenden Stoffen ausgeht, ist bei den unteren Wasserbehörden ein Meldedienst für Schadensfälle eingerichtet. Schadensfälle mit wassergefährdenden Stoffen können für die verantwortlichen Personen sehr teuer werden. Kosten von mehr als 100.000 Euro sind durchaus möglich. Diese Kosten muss der Verursacher gemäß § 99 Landeswassergesetz tragen. Die gleiche Ersatzpflicht obliegt nach dieser Vorschrift den Eigentümern. Es ist bereits vorgekommen, dass ein Eigentümer zur Kostenerstattung herangezogen wurde, da der eigentliche Verursacher nicht ermittelt werden konnte.