BÜRGERSERVICE

Infos rund um die Kreisverwaltung

Grundstücksverkehr

  • Leistungsbeschreibung

    Die Veräußerung eines land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstückes bedarf in der Regel der Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz. Die Genehmigungspflicht bezweckt die Aufrechterhaltung der Agrarstruktur sowie die Sicherung selbstständiger und lebensfähiger Agrarbetriebe.

    Die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit erfolgt nach Vorlage des notariellen Vertrages durch die Kreisverwaltung. Von der Genehmigungspflicht ausgenommen sind land- und forstwirtschaftliche Grundstücke mit einer Fläche von 0,5 ha und kleiner.

    Sofern der Erwerber Nichtlandwirt ist, kann die beabsichtigte Veräußerung des Grundstücks veröffentlicht und so festgestellt werden, ob aufstockungsbedürftige landwirtschaftliche Betriebe Erwerbsinteresse haben. In diesem Fall wird die Genehmigung versagt.


Zuständige Abteilungen