Ernährungsnotfallvorsorge
Leistungsbeschreibung
In Friedenszeiten und unter normalen Bedingungen ist die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln gewährleistet. Durch außergewöhnliche Umstände kann sich die Situation verändern und die Nahrungsmittelversorgung gefährdet werden. Für diesen Fall hat die Bundesregierung im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge gesetzliche Grundlagen geschaffen, die eine Steuerung der Versorgung unter außergewöhnlichen Umständen ermöglicht. Bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm wird dann ein Ernährungsamt eingerichtet, das sich um die Beschaffung und Verteilung der Lebensmittel kümmert.
Neben den getroffenen staatlichen Maßnahmen ist es für jeden Bürger sinnvoll sich auf Notfälle vorzubereiten. Hierzu gehören ein Notvorrat im Haushalt und ein Notgepäck. Weitere Informationen erhalten Sie über das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BMEL.