BÜRGERSERVICE

Infos rund um die Kreisverwaltung

landwirtschaftliche Betriebsgebäude im Außenbereich

  • Leistungsbeschreibung

    Freistehende land- oder forstwirtschaftliche Betriebsgebäude bis zu 100 m² Grundfläche und 5 m Firsthöhe ohne Unterkellerung und ohne Feuerstätten, die nur zur Unterbringung von Sachen oder zum vorübergehenden Schutz von Tieren dienen, bedürfen keiner Baugenehmigung.

    Sofern ein solches Gebäude aber im Außenbereich errichtet werden soll, handelt es sich um einen Eingriff in Natur und Landschaft, so dass eine Genehmigung nach dem Bundesnaturschutzgesetz erforderlich ist.