BÜRGERSERVICE

Infos rund um die Kreisverwaltung

Fördermöglichkeiten im Bereich des Naturschutzes

  • Leistungsbeschreibung

    Für Maßnahmen des Landesprogramms Aktion Grün wird die am 1. Januar 2000 in Kraft getretene Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums „Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Fördergrundsätze – Landespflege)“ zugrunde gelegt. Darin wird konkret geregelt, welche Maßnahmen unter welchen Voraussetzungen gefördert werden können. Bei den Fördermitteln handelt es sich um Landesmittel. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

    Die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der biologischen Vielfalt in Kommunen sowie des Naturschutzes im besiedelten Raum im Rahmen des Landesprogramms Aktion Grün ergänzt diese allgemeinen Fördergrundsätze.

    Förderanträge (Antragsformulare und Anlagen stehen zum Herunterladen bereit auf der Seite https://aktion-gruen.de/foerderungen/) sind zu richten an die für den Eifelkreis zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD), Obere Naturschutzbehörde, Stresemannstr. 3-5, 56068 Koblenz,
    E-Mail: aktiongruen(at)sgdnord.rlp.de

    Vertragsnaturschutzprogramme im Rahmen des Entwicklungsprogramms „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ (EULLE) unterstützen ebenfalls Naturschutzziele. Sie werden in der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm von Amt 11 - Landwirtschaft betreut.

  • Anträge / Formulare