BÜRGERSERVICE

Infos rund um die Kreisverwaltung

Bachpaten

  • Leistungsbeschreibung

    Bei der Vielzahl der Gewässer können die zuständigen Wasserbehörden nicht überall Unzulänglichkeiten erkennen und unterbinden. Sie sind vielmehr auf die Mithilfe engagierter Bürgerinnen und Bürger angewiesen, die beispielsweise als Bachpaten für die Gestaltung und den Zustand eines bestimmten Gewässerabschnittes zuständig sind.

    Bachpaten können einzelne Personen, aber auch Vereine, Verbände oder Schulklassen sein.

    Der Bachpate kann im Rahmen seiner Patenschaft unter anderem auch Aufgaben des Gewässerunterhaltungspflichtigen übernehmen. Insbesondere wird er auf Missstände aufmerksam machen und auf eine naturnahe Entwicklung "seines" Gewässers hinwirken und in diesem Zusammenhang auch konkrete Maßnahmen durchführen.

    Eine Bachpatenschaft wird durch Vertrag zwischen der gewässerunterhaltungspflichtigen Kommune und dem Bachpaten ins Leben gerufen. Der Vertrag enthält u.a. konkrete Angaben zu dem betroffenen Gewässer, den Aufgaben des Bachpaten einerseits und des Unterhaltungspflichtigen andererseits sowie zu den Kosten der Bachpatenschaft. In der Regel verrichtet der Bachpate seine Tätigkeit unentgeltlich. In Abstimmung mit dem Gewässerunterhaltungsplichtigen ist die Übernahme von Material- und Sachkosten möglich.

    In Rheinland-Pfalz bestanden im Jahre 1999 insgesamt 629 Bachpatenschaften. Im Bereich des Landkreises Bitburg-Prüm bestehen derzeit 65 Bachpatenschaften, davon 61 für Gewässer dritter Ordnung (Vertragspartner sind die Verbandsgemeinden bzw. die Stadt Bitburg) und vier für Gewässer zweiter Ordnung (Vertragspartner ist der Eifelkreis Bitburg-Prüm).

    Weitere Informationen finden Sie in einer Broschüre des Ministeriums für Umwelt und Forsten: "Bachpatenschaften, Informationsveranstaltung des Landesamtes für Wasserwirtschaft Rheinland-Pfalz am 26.04.1991 in der FH Mainz".

    Ansprechpartner für Interessenten an einer solchen Bachpatenschaft sind die Verbandsgemeindeverwaltungen bzw. die Stadtverwaltung in Bitburg oder das Amt 04 der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm.


Zuständige Abteilungen